Sachstandsmitteilung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
Die Planungsgemeinschaft hat in ihrem 2. Planentwurf (beschlossen am 26.02.2026) den Einwänden der Verbandsgemeinde aus der Stellungnahme vom Oktober 2024 stattgegeben: Die beiden Vorrangflächen für Windenergieanlagen Nr. 43 und 44 wurden aus der Planung herausgenommen. Damit sind im gesamten Gemeindegebiet – einschließlich der Flächen bei Höhr-Grenzhausen, der Landesforsten an der …