Sachstandsmitteilung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald

Die Planungsgemeinschaft hat in ihrem 2. Planentwurf (beschlossen am 26.02.2026) den Einwänden der Verbandsgemeinde aus der Stellungnahme vom Oktober 2024 stattgegeben: Die beiden Vorrangflächen für Windenergieanlagen Nr. 43 und 44 wurden aus der Planung herausgenommen. Damit sind im gesamten Gemeindegebiet – einschließlich der Flächen bei Höhr-Grenzhausen, der Landesforsten an der A48 und des Vallendarer Hinterwalds in Hillscheid – keine Windenergieflächen mehr vorgesehen.

Als Grund für die Herausnahme nennt die Planungsgemeinschaft erhebliche Beeinträchtigungen im Rahmen der Natura-2000-Vorprüfung.

Quelle: Ratsinformationssystem Höhr-Grenzhausen, VG Ratssitzung am 13.April 2026