Gegen den Windpark „A3-Sessenhausen“ hat die Bürgerinitiative „Wir für Höhr-Grenzhausen“ folgende Einwendung eingereicht. Die Offenlagefrist ist nun abgelaufen und die Unterlagen leider nicht mehr einsehbar. Einwendungen können noch bis einschließlich 16. Februar 2026 eingereicht werden. Informationen zum geplanten Projekt finden Sie aber weiterhin hier:
Ist Habecks Gesetz zum Vorrang der Windindustrie verfassungswidrig?
Rechtswissenschaftler Professor Volker Boehme-Neßler kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gegen das Grundgesetz und Europarecht verstößt. Das Gutachten wurde für den Verein Vernunftkraft Niedersachsen erstellt. Hauptkritikpunkte Fazit des Gutachtens: § 2 EEG ist verfassungswidrig und europarechtswidrig.