Was wollen wir gemeinsam erreichen?
Drei Themen möchten wir in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen, weil sie die Zukunft unserer Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen und damit uns unmittelbar und langfristig betreffen.
Denn es gibt aktuelle Planungen zu:
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Trinkwasserversorgung
- Windenergieanlagen
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen plant eine Änderung ihres Flächennutzungsplanes, der dann Sondergebiete für die Nutzung von Solarenergie (Freiflächen Photovoltaik) ausweisen soll. Dafür vorgesehen sind bis zu 40 Hektar Streuobstwiesen, Acker- und Wiesenflächen, was in der Größenordnung etwa 55 Standard-Fußballfeldern entspräche.
Die ausgesuchten Flächen befinden sich in Grenzhausen unterhalb der Autobahnraststätte Grenzau, am Moorsberg in Hilgert und Hillscheid. Begründet wird das Vorhaben damit, dass diese Form der Energiegewinnung umweltschonend und für die sogenannte Energiewende dringend notwendig sei. Beschönigend ist von „Landschaftsergänzung“ die Rede.
Natürlich kommt die Forderung nach dieser Flächen-Ausweisung von der Landesregierung: In der aktuellen Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wird schließlich eine Verdreifachung der Photovoltaikflächen und eine Verdopplung der Windenergieanlagen für Rheinland-Pfalz gefordert (http://(https://mdi.rlp.de/themen/raumentwicklung-in-rheinland-pfalz/landesentwicklungsprogramm/lep-iv).
Nach einer hohen Zahl an Widersprüchen durch Bürger der Verbandsgemeinde Anfang dieses Jahres wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zunächst in die nächste Legislaturperiode vertagt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Pläne strikt weiterverfolgt werden.
Wir widersprechen dem proklamierten Nutzen und sehen in dieser Planung eine reale Umwandlung von Naturflächen in Industriegebiete und eine langfristige Zerstörung unserer Natur.
Schon allein aus Sicherheitsgründen (Stromschlaggefahr!) müssen Flächen mit Photovoltaikanlagen immer umzäunt und kameraüberwacht werden, womit sie definitiv als Naherholungsraum für den Menschen oder als Weidefläche für Wildtiere vollständig entfallen. Um die Fläche maximal auszunutzen, werden Solarpaneele in dichten Reihen aufgeständert und nur so viel Platz gelassen, dass die Konkurrenz um die Lichtquelle minimal ist. Dies macht zum einen belastbare Fundamente in ausreichender Menge notwendig, zum anderen führt es zu einer großflächigen Verschattung der Standortfläche, wodurch zwangsläufig die Artenvielfalt der vorhanden Flora und Fauna massiv abnimmt. Für viele Pflanzen sind schattige Flächen ungeeignet, was sich unweigerlich auch negativ auf die Tierwelt auswirkt: Viele Insekten sind auf bestimmte Pflanzen als Nahrungsquelle angewiesen, beispielsweise Raupen und Larven von Schmetterlingen und Faltern. Diese fehlen dann wiederum als Nahrung für Eidechsen, Blindschleichen, Singvögel und weitere Tieren, welche ihrerseits größeren Tieren wie Igeln, Nagern und Greifvögeln als Beute dienen. Der Negativeffekt setzt sich also durch die gesamte Nahrungskette fort.
Die betroffenen Mähwiesen entfallen ebenso wie die Ackerflächen auch für die Nahrungsmittelproduktion für Mensch und Nutztier. Heu und Feldfrüchte müssen dann, statt vor Ort produziert zu werden, importiert und teils über lange Distanzen transportiert werden. Dieser Gütertransport ist zwangsläufig mit Emissionen und Kosten verbunden. Natürlich ebenso mit einer Verteuerung der Verbraucherpreise.
Die Grundlastfähigkeit von Solarenergie sinkt nachts und im Winter auf Null: Nicht die Anzahl der Paneele ist entscheidend, sondern ob die Energiequelle Sonne vorhanden ist oder nicht: 1000 Paneele liefern bei Dunkelheit oder starker Bewölkung exakt dieselbe Menge wie keines. Sowieso kann nur 20% der Sonnenenergie maximal zu Strom umgewandelt werden, bei Sonnentiefstand oder winterlich bedingt kurzer Tagesdauer oder starker Bewölkung sind 20% von „wenig“ ebenfalls so gut wie „nichts“.
Der Beitrag also, den selbst größflächige „Solarparks“ zu unserer sicheren Energieversorgung leisten können, ist dementsprechend als verhältnismäßig gering einzustufen, zudem saisonal und wetterabhängig. Der hohe Flächenbedarf der Solarpaneele, die nach extrem umweltbelastender Rohstoffgewinnung zumeist in China hergestellt und dann per dieselbetriebenen Containerschiff importiert werden, muß diesem zweifelhaften Nutzen gegenüber gestellt werden!
Ein enorm unterschätzter Effekt ist die Wärmewirkung auf das regionale Klima: Ein Solarpark wirkt wie ein großer Plattenheizkörper in der Landschaft. Im Hochsommer bei voller Sonneneinstrahlung erreichen die Paneele schnell eine
Temperatur von 80°C und mehr, diese Wärme wird per Konvektion und Reflexion zum Großteil an die Luft abgegeben. Die erwärmte Luft legt sich wie eine Hitzeglocke über den Solarpark. Dabei zieht sie kältere und feuchtere Luft aus der Umgebung und trocknet diese aus (https://www.energiedetektiv.com/klima-wandel).
Diesen Hitzeglocken-Effekt kennt man übrigens von Städten und dort versucht man mit Anpflanzung von Bäumen und allgemeiner Begrünung dem entgegenzuwirken (Renaturierung). Hitzerekorde werden immer in Städten oder Wüsten gemessen.
Selbst nachts sind die Temperaturen im Nahbereich der Solarfelder – ähnlich wie in Innenstädten – um 2 bis 4 °C höher als in angrenzenden Wald- und Wiesengebieten. Dieser Negativeffekt wurde bislang leider wenig intensiv erforscht oder thematisiert, da derzeit so gut wie keine finanziellen Interessen daran bestehen. Vorliegende Studien allerdings zeigen einen massiven Einfluß von Flächenphotovoltaik-Parks auf ihr Umgebungstemperatur. Möchte man wirklich einer Erwärmung der globalen Durchschnittstemeratur entgegenwirken, erscheint der Ersatz von Natur durch Flächen-Photovoltaik doch vollkommen ungeeignet – wäre ein Mehr an Natur nicht tatsächlich sinnvoller?!
Ein weiteres großes Problem ist die Nennleistung der Solarpaneele, die für eine Modultemperatur von 25°C gilt – bei voller hochsommerlicher Bestrahlung sinkt diese Leistung erheblich, da die Halbleiter einen negativen Temperaturkoeffizienten haben. Das bedeutet, dass die Leistung bei 10°C höherer Modultemperatur um jeweils rund 4% sinkt. Im Sommer kann so die Modulleistung um bis zu 30% abnehmen. Höhere Sonneneinstrahlung resultiert also nicht unbedingt in höherem Stromertrag, wie man naiv annehmen könnte.
Auch die Wechselrichter leiden bei hochsommerlichen Temperaturen, was zu Leistungsreduktion (Temperatur-Derating) bis hin zu vollständiger Abschaltung führen kann. Im ungünstigsten Fall schmort das Gerät auch schon mal durch und führt damit bis zur Reparatur zu längerfristigem Ausfall (https://eike-klima-energie.eu/2021/03/30/der-photovoltaik-waermeinsel-effekt-grosse-solarparks-lassen-die-lokale-temperatur-steigen/).
Die Erfahrung zeigt, dass einmal umgewandelte Flächen oft langfristig für die Natur verloren sind. Rein rechtlich droht der Statusverlust als Wiese oder Agrarfläche: Am Ende der Nutzungszeit müssen Paneele entsorgt und mögliche Fundamente zurückgebaut werden. Ist der Betreiber insolvent oder wurden durch zwischenzeitlichen Verkauf Vertragsbedingungen geändert, kann schlußendlich der Flächeneigentümer auf diesen Kosten sitzenbleiben. Um die Brachfläche dann wieder als Wiese oder Ackerland nutzbar zu machen, muß deren Qualität und Reinheit von Schadstoffen nachgewiesen werden.
In unserer Verbandsgemeinde leben Hotels, Pensionen, Ferienvermietungen und Gaststätten von unserer wunderschönen und vielerorts intakten Natur und Landschaft. Dies sichert so manchen Arbeitsplatz.
Doch wer möchte lieber zwischen „toten“ umzäunten Photovoltaikfeldern und unter Windenergieanlagen wandern, als durch Getreidefelder, Wiesen und Wälder? Der Erholungswert unserer Landschaft und die Attraktivität eines Besuchs in unserer Gemeinde würde sicherlich deutlich darunter leiden!
Planzeichnung der vorgesehenen Freiflächen für Photovoltaik (Solarparks) aus der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans der VG Höhr-Grenzhausen.
Trinkwasserversorgung
Vor dem Hintergrund einer möglichen Wasserknappheit laufen aktuell Planungen für eine Transportleitung aus dem Rheintal von Vallendar in die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Damit soll ein Anschluß an das Versorgungsnetz der Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein (VWM) erreicht werden. Gemeinsam mit den benachbarten Verbandsgemeinden wurde dazu im April 2024 eine Zweckvereinbarung unterzeichnet: Das Wasser soll vom Rhein zu Thiels Hütte (Gemarkung Hillscheid) auf der Montabaurer Höhe hochgepumpt werden. Dort würde in einem neu zu errichtenden Hochbehälter das Trinkwasser mit dem Uferfiltrat eingespeist und an die Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach, Montabaur und Wirges über noch zu errichtende Fallleitungen weiterverteilt. Künftig wird unser Leitungswasser dann je nach Mischungsverhältnis also aus bis zu 18,7 % aus dem zum Teil aus Uferfiltrat gewonnenem Wasser bestehen. Als Uferfiltrat bezeichnet man Wasser, das aus Brunnen in unmittelbarer Nähe von Flüssen und Seen gefördert wird und daher zu einem erheblichen Anteil aus Wasser dieser Oberflächengewässer besteht (https://de.wikipedia.org/wiki/Uferfiltrat).
Betont wird zwar, dass die maximale Beimischung nur in Wassermangelsituationen erfolgen soll, allerdings wird auch erklärt, dass eine bestimmte Menge ständig beigemischt werden muss, um einer Verkeimung der Leitung vorzubeugen.
Auf dem Informationsportal zu diesem Bauprojekt (www.wasser-mt-hoehe.de) ist die erwähnte Zweckvereinbarung öffentlich einsehbar. Aufgrund unserer öffentlichen Forderung wurde nun die dort erwähnte Vorstudie der „Wasser und Boden GmbH“ von November 2022 dort ebenfalls nachträglich eingestellt. Der Entwurf des Wasserliefervertrags fehlt indes noch.
Der Zweckvereinbarung kann man entnehmen, dass eine rückseitige Versorgung an die Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein (VWM) vorgesehen ist. Diese soll laut VG Bürgermeister Becker als gleichzeitige Fall- und Steigleitung realisiert werden, weshalb keine eigenständige Falleitung in der Planskizze enthalten ist.
Es wird schwammig behauptet, dass der Qualitätsverlust des Trinkwassers durch die Vermischung kalkulierbar sei, doch was heißt das konkret? Unsere Nachbarn Montabaur-Horressen und Elgendorf (VG Montabaur) haben bereits eine längere Leidensgeschichte mit einem ähnlichen Transportleitungsprojekt hinter sich, welches u. a. zu einem 2,5-fachen Anstieg des Kalkgehalts in deren Trinkwasserversorgung führte. (https://horressen.de/Willkommen/Aktuelles).
Der Bau der Ring-Transportleitung wird voraussichtlich unsere VG rund 10 Millionen Euro kosten (Baukosten insgesamt 30 Mio. €). Die Kostenbeteiligung unserer Verbandsgemeinde wird derzeit mit ca. 2,5 Millionen Euro veranschlagt, das Land Rheinland-Pfalz bezuschußt das Projekt. Sowohl von offizieller Seite als auch von medialer Seite werden wir auf eine Verteuerung unserer Wasserversorgung vorbereitet.
Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen verfügt über Wasserentnahmerechte von etwa 1.077.600 m³ jährlich, davon werden aber nur etwa 600.000 m³ ausgeschöpft. Alle vier Verbandsgemeinden zusammen verfügen über Wasserrechte in Höhe von > 3,9 Mio m³/Jahr. (https://wasser-mt-hoehe.de/).
Mit dem Überhang könnten wir im unwahrscheinlichen Falle einer tatsächlichen Wasserknappheit selbstverständlich anderen Verbandsgemeinden solidarisch beistehen. Doch warum sollten wir dabei – ohne Sinn und Zwang, und auf unsere Kosten – für unsere eigene Leitungswasserqualität eine Verschlechterung erfahren?
Eine echte Wasserknappheit, die eine solche Baumaßnahme rechtfertigen würde, bestand in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt in unserer Verbandsgemeinde. Dies wurde auch aus der Grafik ersichtlich, die bei der öffentlichen Informationsveranstaltung im Januar 2024 in der Zweiten Heimat gezeigt wurde: Der Wasserstand ist demnach in den verhältnismäßig trockenen Jahren 2021/22 nicht deutlicher oder dramatischer gefallen, als in den Jahren zuvor.
Die befürchtete Wassermangelsituation wird aus Modellberechnungen der Grundwasserneubildung abgeleitet. Hätte eine Anbindung an die höher gelegenen Grundwasservorkommen des hohen und dünner besiedelten Westerwaldes (Nister) nicht mehr Sinn ergeben als das Wasser von der tiefer gelegenen dicht besiedelten Rheinebene nach oben zu pumpen?
Eine reale Gefährdung für die Verfügbarkeit und Qualität unseres Grundwassers geht allerdings von Plänen zum Bau von Windenergieanlagen auf der Montabaurer Höhe aus (https://www.spd-westerwald.de/hilgkamm/dl/Montabaurer_Hoehe.pdf).
Durch eine mögliche Positionierung von Windkraftanlagen in und unmittelbar neben den dortigen Wasserschutzgebieten, aus denen 4 Verbandsgemeinden zu 100% ihr Trinkwasser beziehen, würde die Versorgungssicherheit massiv gefährdet. Die Grundwasserleiter könnten durch die benötigtenStahlbeton-Fundamente teilweise unterbrochen werden, Rodungsmaßnahmen würden dauerhaft die Aufnahmefähigkeit des Bodens für Regenwasser reduzieren. Dies hätte tatsächlich langfristig eine starke Einschränkung der Grundwasserneubildung zur Folge.
Stahlbetonfundament einer Windkraftanlage, die meist auch nach Abbau im Boden verbleibt,.
Durch die Bau- und Rodungsmaßnahmen käme es wahrscheinlich zusätzlich zu längerfristigen Eintrübungen des Quellwassers – eine wesentliche Qualitätsbeeinträchtigung, die mindestens eine zeitweise Nutzungspause der Quellen nach sich zöge.
Diese Gefahr ist nicht aus der Luft gegriffen, den genau das ist in der Vergangenheit bereits eingetreten und wurde im öffentlich einsehbaren Wasserversorgungskonzept der VG Höhr-Grenzhausen dokumentiert (https://www.hoehr-grenzhausen.de/verwaltung-kommunale-betriebe/ver-und-entsorgung/verbandsgemeindewerke/wasserversorgung-in-der-verbandsgemeinde/).
Zitat:
„Im Winter 2004/2005 wurden die Wasserschutzzonen 2 im Bereich der Quellen des Wasserwerks Flürchen vollständig gerodet. Als Folge des Kahlschlags, der im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme der ICE-Strecke Köln-Frankfurt ausgeführt wurde, kommt es selbst bei mittleren Regenereignissen zu erheblichen Trübungen im Quellwasser. Das Abschalten der Quellen ist somit auch in der verbrauchsstarken Sommerperiode zeitweise unerlässlich.“
Windkraftanlagen
Die Verbandsgemeinde Vallendar plant den Bau von insgesamt 12 Windenergieanlagen an der Gemarkungsgrenze zu unserer Verbandsgemeinde. Mit 165m Nabenhöhe und einem Rotordurchmesser von 160m werden diese für Vallendar wenig sichtbar sein, wohl aber für Höhr-Grenzhausen. Auch die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach plant seit 2016 10 Windenergieanlagen, von denen aktuell 3 als Windpark Haiderbachhöhe (https://www.baywa-re.de/de/wind/windpark-haiderbachhoehe) genehmigt wurden. Im Wasserportal RLP (https://wasserportal.rlp-umwelt.de/geoexplorer) kann man erkennen, dass diese im ausgewiesenen “Trinkwasserschutzgebiet nach Rechtsverordnung” positioniert wurden. Die BayWa r.e. erklärt die Positionierung unter anderem damit, dass die ausgewählten Flächen bereits durch den Borkenkäfer stark geschädigt waren.
Für die Montabaurer Höhe existieren ebenfalls seit 2013 konkrete planerische Vorprüfungen (https://www.spd-westerwald.de/hilgkamm/dl/Montabaurer_Hoehe.pdf), die seinerzeit aus Gründen des erwarteten hohen Konfliktpotenzials zurückgestellt wurden, denn die Montabaurer Höhe ist
- Kernzone des Naturparks Rheinland-Nassau (https://www.naturparknassau.de)
- Trinkwasserschutzgebiet
- Flora-Fauna-Habitat (FFH) der Europäischen Wildkatze (https://natura2000.rlp.de/n2000-sb-bwp/steckbrief_gebiete.php?sbg_pk=FFH5512-301)
- größtes geschlossenes Waldgebiet im südlichen Westerwald und beliebtes Naherholungsgebiet
Interessanterweise enthält die Vorprüfung bereits eine Karte mit den eingezeichneten Fichten-Reinbeständen, jene Waldbereiche, die über kurz oder lang dem Borkenkäfer zum Opfer fallen könnten – ein beliebtes Argument für die Positionierung von Windeneergieanlagen. Auch mehren sich mediale Berichte, die die Montabaurer Höhe als potentielles Windenergieausbau-Gebiet ins Visier nimmt. Selbst der BUND scheint mittlerweile ideologisch unterwandert und fordert inzwischen selbst die Errichtung von 10 Anlagen (https://www.ww-kurier.de/artikel/119626-windkraft-auf-der-montabaurer-hoehe–bund-westerwald-haelt-untersuchung-fuer-sinnvoll). Vor wenigen Jahren schien das noch undenkbar.
Fichte Reinbestand innerhalb des planerisch vorgeprüften Gebietes auf der Montabaurer Höhe
Im “Solidarpakt Windenergie Montabaurer Höhe“ (https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/erneuerbare-energien/) haben sich – ebenfalls im Jahr 2013 – die Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Wirges bereits vertraglich für 30 Jahre festgelegt, einen Ausbau der Windenergie in diesem Gebiet zu regeln und die zu erwartenden Erlöse zu verteilen. Man erwartete also seinerzeit schon, dass früher oder später die Montabaurer Höhe als Windenergiegebiet ausgewiesen werden würde.
Mit den seit 2020 verabschiedeten Gesetzesänderungen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien (z. B. Investitionsbeschleunigungsgesetz, “Osterpaket”, Änderung des EEG und Bundesnaturschutzgesetzes, EU-Notfallverordnung, WindBG/“Wind-an-Land-Gesetz”) wurden nun die vorigen Schutzvorschriften und Hindernisse nivelliert und damit vorsätzlich die Möglichkeit geschaffen, Windenergieanlagen auch in Wasserschutzgebieten und Naturparkrand- und -kernzonen zu errichten.
Prüfungen zur Umweltverträglichkeit und Artenschutz entfallen nun weitgehend in bereits ausgewiesenen Windenergiegebieten, wodurch zusätzliche Windenergieanlagen unkompliziert genehmigt werden können. De facto reicht eine Schreibtischgenehmigung, alles was innerhalb von 45 Tagen behördlich unbearbeitet bleibt, gilt umweltrechtlich nun automatisch als genehmigt (https://www.nius.de/politik/alte-oeko-weggefaehrten-kritisieren-habeck-ist-fuer-den-naturschutz-der-gefaehrlichste-politiker-den-wir-haben/1101a2b3-f134-4cb5-a2ab-fb5a2e640737).
Aus 3 genehmigten Anlagen können also ruckzuck 10 werden.
Öffentliche Anhörungen müssen nicht mehr zwingend stattfinden, faktisch wird damit dem Bürger jeder Einspruch verwehrt.
Darüber hinaus ermöglichen Einzahlungen in Artenhilfsprogramme ein Freikaufen und ersparen die Einrichtung von Ausgleichsgebieten. Mindestabstände zu Siedlungen sind auf 900 m verkürzt, bei sogenanntem Repowering, also dem Ersatz einer alten Anlage durch den Neubau einer neuen, moderneren und damit meist größeren sind es 720m. Im benachbarten Bundesland Nordrhein-Westfalen erlaubt man bereits 500 m – die Grenze wird also immer weiter nach unten verschoben.
Hohe Subventionen animieren Projektierer, Betreiber und Grundbesitzer nun dazu, zuvor konfliktbehaftete Gebiete als neue Windenergiestandorte zu erschließen – einmal ausgewiesen, gilt beim Ausbau also „Freie Fahrt“. Den Widerstand der Bürger versucht man indes mit genossenschaftlichen Modellen zu besänftigen. Mit sogenannten Bürgerbeteiligungen gaukelt man vor, dass die lokale Bevölkerung Vorteile habe. Indes wird das große Geld bei der Projektierung verdient, die Genossenschaft muss zusehen, dass sie über viele Jahre hinweg abhängig von der Entwicklung der Subventionen ihr Geld zurückverdient und natürlich versteuert. Peanuts im Vergleich zum schnellen Subventions-Verdienst der Projektierer, das aus dem Steuerzahlergeld stammt. Die aktuelle Fassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) sichert dem Betreiber momentan Erträge zu, egal, ob Strom produziert wird oder nicht. Die Ware wird also bezahlt, egal ob geliefert oder nicht. Bedenkt man, dass für jede Windenergie- oder Photovoltaikanlage aber eine vollständige Backup Kraftwerk Kapazität vorgehalten werden muß, leisten wir uns also eine doppelte Energieinfrastruktur, wo eine einfache ausreichen würde.
Windenergieanlagen sind eine ökologische Katastrophe, denn für den gewählten Standort werden energieintensive Stahlbetonfundamente mit bis zu 2.500 t Beton und 800 t Stahl nötig, deren Nutzungsdauer nach 20 Jahren abläuft. Diese werden nur selten vollständig zurückgebaut, oft wird nur ca 1m abgefräst. Verbleibt ein Großteil der Fundamente im Boden, werden an diesen Stellen nie wieder hohe Bäume wachsen können. Der vollständige Rückbau von Fundamenten ist oft unzureichend vertraglich geregelt oder durch Betreiberinsolvenzen und -verkäufe finanziell nicht abgedeckt und zieht mancherorts schon jetzt jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich. Ist der Betreiber insolvent, bleibt der Eigentümer/Verpächter der Fläche auf den Kosten und Rückbaupflichten sitzen.
Fundamente, Betriebszonen und Transportwege zur Anlieferung der tonnenschweren Teile lassen jedoch den Wald erst zur Großbaustelle und anschließend zum Elektrizitätswerk werden. Umweltbelastungen durch Bau und Betrieb der Anlagen verschärfen sich zudem über die Zeit: Der erosionsbedingte Abrieb der Rotorblätter setzt Ewigkeitschemikalien (PFAS) wie Bisphenol A frei. Diese gelangen in den Boden und schlussendlich ins Grundwasser. Beim Rückbau werden Gondel und Mast i.d.R. gesprengt, wobei sich die Bestandteile weit verstreuen. Darüber hinaus sind die Recyclingmöglichkeiten begrenzt, aktuell wird nur etwa 1% überhaupt recycled und dass zudem wiederum energieintensiv.