Naturparkzerstörung durch Windkraftanlagen ist kein Klimaschutz

Die Verbandsgemeinde Vallendar (VG) plant den Bau von insgesamt 12 Windenergieanlagen (WEAs) an der Grenze zu unserer VG (https://wind-solar.vattenfall.de/projektauswahl/windpark-vallendar-weitersburg).

Diese werden für Vallendar wenig sichtbar sein, wohl aber für Höhr-Grenzhausen und Hillscheid. Auch die VG Ransbach-Baumbach plant seit 2016 10 WEAs (https://www.baywa-re.de/de/wind/windpark-haiderbachhoehe), von denen aktuell 3 genehmigt wurden (Windpark Haiderbachhöhe). Diese sind im ausgewiesenen “Trinkwasserschutzgebiet nach Rechtsverordnung” (RVO) positioniert (s. Abbildung).

Für die Montabaurer Höhe existieren ebenfalls seit 2013 konkrete planerische Vorprüfungen, die seinerzeit aus Gründen des erwarteten hohen Konfliktpotenzials zurückgestellt wurden. Denn die Montabaurer Höhe gehörtzur Kernzone des Naturpark Nassau, ist FFH Habitat der streng geschützten Wildkatze und wichtiges Wasserschutzgebiet. Ebenfalls im Jahr 2013 haben die VGs Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Wirges im “Solidarpakt Windenergie Montabaurer Höhe“ bereits vertraglich
für 30 Jahre festgelegt, einen möglichen Ausbau der Windenergie zu regeln und die zu erwartenden Erlöse zu verteilen (https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/erneuerbare-energien/) und (https://www.becker-thilo.de/?p=2052).


„Ob mögliche Flächen dann wirklich zur Nutzung für die Windräder freigegeben werden, müssen die Ortsgemeinden als Grundstückseigentümer entscheiden.“

– Thilo Becker, Bürgermeister der Verbandsgemeinde

Roman Wolf von der Bürgerinitiative “Wir für Höhr-Grenzhausen”, die bei den Kommunalwahlen als “Wählergruppe Pucher- Palmer” antritt, erklärt: “Diese Pläne sind höchst alarmierend, denn die aktuelle Gesetzgebung hebelt nahezu alle Schutzvorschriften aus und macht damit den Weg frei zur Zerstörung von Wäldern, Naturparks und Trinkwasserschutzgebieten.” Mit den seit 2020 verabschiedeten Gesetzesänderungen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien (z.B. “Osterpaket”, Änderung des EEG und Bundesnaturschutzgesetzes, EU-Notfallverordnung, WindBG/“Wind-an-Land-Gesetz”) wurde nun die Möglichkeit geschaffen, Windenergieanlagen auch in Wasserschutzgebieten, Naturpark-Kernzonen zu errichten. Zudem entfallen Prüfungen zu Umweltverträglichkeit und Artenschutz weitgehend, wodurch in bereits ausgewiesenen Gebieten zusätzliche Windenergieanlagen unkompliziert genehmigt werden können. Aus 3 können da schnell 10 werden.


Öffentliche Anhörungen müssen nun nicht einmal mehr zwingend stattfinden, faktisch wird damit dem Bürger jeder Einspruch verwehrt! Einzahlungen in Artenhilfsprogramme ermöglichen ein Freikaufen und ersparen die Einrichtung von Ausgleichsgebieten. Mindestabstände zu Siedlungen sind auf 900 m verkürzt, bei sogenannten Repowering-Projekten, wo alte Anlagen durch modernere also höhere und daher leistungsstärkere – ersetzt werden, ist ein Abstand von 720m ausreichend. Unser benachbartes Bundesland Nordrhein- Westfalen erlaubt bereits einen Abstand von 500 m.

Planskize des Windparks Haiderbachhöhe mit Trinkwasserschutzgebieten. Rot schraffiert: Trinkwasserschutzgebiet nach RVO, grün schraffiert Trinkwasserschutzgebiet. Quelle: Geoportal RLP und BaWa r.e. Site zum Projekt

Hohe Subventionen animieren Projektierer, Betreiber und Grundbesitzer nun dazu, zuvor konfliktbehaftete Gebiete als neue Standorte zu erschließen. Den Widerstand der Bürger versucht man indes mit genossenschaftlichen Modellen zu untergraben. “Windenergieanlagen sind eine ökologische Katastrophe”, so Roman Wolf weiter, “denn für den gewählten Standort werden energieintensive Stahlbetonfundamente mit bis zu 2500 t Beton und 800t Stahl nötig, deren Nutzungsdauer nach 20 Jahren abläuft. Diese werden nur selten vollständig zurückgebaut.

Windenergieplanung Vallendar. Quelle: Vattenfall

Windenergieplanung Weitersburg. Quelle: Vattenfall

Verbleibt ein Großteil der Fundamente im Boden, werden an diesen Stellen nie wieder hohe Bäume wachsen können.” Fundamente, Betriebszonen und Transportwege zur Anlieferung der tonnenschweren Teile lassen den Wald zur Großbaustelle und anschließend zum Elektrizitätswerk werden. Umweltbelastungen durch Bau und Betrieb der Anlagen verschärfen sich zudem über die Zeit:
Der erosionsbedingte Abrieb der Rotorblätter setzt Ewigkeitschemikalien (PFAS) wie Bisphenol A frei. Diese gelangen in den Boden und schlussendlich ins Grundwasser.

Seit 2022 wird der Ausbau von Windkraftanlagen auf der Montabaurer Höhe medial zunehmend gefordert:

Dass auch der 1975 von Naturschützern gegründete „Bund Natur und Umweltschutz Deutschland e. V.“ (https://www.bund.net), sich inzwischen mehr der sogenannten „Energiewende“ als dem Schutz der Natur verpflichtet sieht, scheint nicht verwunderlich, schaut man sich die aktuellen politischen Verflechtungen genauer an (https://www.focus.de/politik/deutschland/staatssekretaer-muss-gehen-das-verzweigte-netzwerk-um-den-gefeuerten-habeck-vertrauten-graichen_id_192060864.html) .


Der einzige Weg, dies zu stoppen, ist eine informierte Bevölkerung, die sich mehrheitlich gegen diese Planungen ausspricht und dies auch lautstark formuliert!

Presseinformation zur Studie Windenergie auf der Montabaurer Höhe:

https://wir-fuer-hoehr-grenzhausen.de/wp-content/uploads/2024/05/presseinformation-montabaurer-hoehe.pdf

Solidarpakt Windenergie der Verbandsgemeinden:

https://wir-fuer-hoehr-grenzhausen.de/wp-content/uploads/2024/05/vertrag-solidarpakt-windenergie.pdf