Wenn das Windrad brennt, kann die Feuerwehr nur zuschauen

Windkraftanlagen in Wäldern sind in Rheinland-Pfalz politisch gewünscht und rechtlich privilegiert. Doch die Brandschutzregeln klaffen gefährlich weit auseinander: zwischen dem, was vorgeschrieben ist, und dem, was im Ernstfall wirklich nötig wäre. Eine Analyse am Beispiel des Westerwaldkreises.

Das stille Szenario

Es ist ein windiger Herbstnachmittag. Ein Blitzschlag trifft die Gondel eines Windrades, 140 Meter über dem Waldboden. Innerhalb von Minuten stehen der Generator, die Hydraulikleitungen und die GFK-Rotorblätter in Flammen. Brennende Teile, manche davon Hunderte Kilogramm schwer, stürzen in den Wald. Es ist trocken. Der Westerwaldkreis befindet sich in einer Hitzewelle. Die zuständige Freiwillige Feuerwehr rückt aus – und stellt fest: Das Windrad ist mit keinem Mittel erreichbar, das sie besitzt.

Dieses Szenario ist kein Gedankenexperiment. Es ist das, was in Deutschland regelmäßig passiert – und was das Regelwerk für zulässig hält.

Die Rechtslage: Viel Papier, wenig Schutz

Bundesebene

In Deutschland existiert kein einheitliches Brandschutzgesetz für Windenergieanlagen. Die maßgeblichen Regelwerke sind fragmentiert: Die internationale Norm DIN EN IEC 61400 schreibt vor, dass mechanische und elektrische Komponenten so gestaltet sein müssen, dass das Brandrisiko minimiert wird. Der Leitfaden VdS 3523 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft enthält Empfehlungen für Brandschutzmaßnahmen. Und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verlangt im Genehmigungsverfahren die Vorlage eines Brandschutzkonzepts.

Was fehlt: Eine verbindliche, bundeseinheitliche Vorschrift darüber, welche Löschmittel, welche Systemlöscher, wieviel Liter Wasser und welche Feuerwehrkapazitäten tatsächlich bereitgehalten werden müssen – und wer das kontrolliert.

Rheinland-Pfalz: Ausbau vor Vorsicht

In Rheinland-Pfalz hat die Windkraft im Wald politische Priorität. Mit der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) wurde bereits 2019 verbindlich festgelegt, dass landesweit mindestens zwei Prozent der Waldfäche für Windenergie zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) vom März 2024 verschiebt den Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent auf 2030 vor. Rheinland-Pfalz gehört damit zu den Bundesländern mit der höchsten Windenergieleistung auf Forstflächen überhaupt – neben Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen werden dort mehr als 1.000 MW im Wald betrieben.

Was das Brandschutzrecht in Rheinland-Pfalz dazu sagt, ist auf Landesebene nicht einheitlich kodifiziert. Das Feuerwehr- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBKG) verpflichtet die Gemeinden zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Der Löschwasserbedarf wird im Rahmen der Baugenehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde – in der Regel die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) – sowie als Träger öffentlicher Belange durch die Gemeinde festgelegt. Gesetzlich vorgeschriebene Löschsysteme in der Gondel existieren in Rheinland-Pfalz nur für Anlagen in oder in unmittelbarer Nähe von Wäldern – und auch dort ist die konkrete Ausgestaltung Gegenstand des jeweiligen Brandschutzkonzepts, nicht einer Landesbauordnungsvorschrift.

32 Kubikmeter: Symbolschutz statt echter Vorsorge

Bei Windparks in Waldgebieten, an denen keine Hydranten oder natürlichen Gewässer zur Verfügung stehen, wird die Löschwasserversorgung typischerweise durch unterirdische Zisternen sichergestellt. Das bekannte Beispiel: Ein Windpark im Schwarzwald ließ im Rahmen seines Brandschutzkonzepts drei Tanks mit je 32 m³ Nutzvolumen einbauen.

Das klingt nach einer Maßnahme. Es ist aber kaum mehr als ein Feigenblatt.

Zum Vergleich: Ein einziges Standard-Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr führt 4.000 Liter Wasser mit – das entspricht gerade einmal 4 m³. Der Grundschutz für reine Wohngebäude mit geringer Brandgefährdung erfordert nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 405 bereits 800 Liter pro Minute, also 48 m³ pro Stunde. Für Waldbrandszenarien liegt der Bedarf weitaus höher.

Ein 32-m³-Tank ist bei einem Waldbrand, der durch ein brennendes Windrad ausgelöst wird, in weniger als 40 Minuten aufgebraucht – vorausgesetzt, die Feuerwehr kommt überhaupt rechtzeitig an. Rotorblätter können bis zu 300 Meter weit fliegen. Ein einzelner Tank deckt weder die Brandfläche noch die Anfahrtszeit ab.

Erschwerend kommt hinzu: Die Löschwasserversorgung ist Sache der Gemeinde, nicht des Windradbetreibers. In der Praxis bedeutet das, dass eine Gemeinde mit möglicherweise begrenztem Haushalt die Infrastruktur bereitstellen muss, die durch privatwirtschaftliche Investments nötig wird.

Was die Feuerwehr kann – und was nicht

Die härteste Wahrheit über brennende Windräder lautet: Sie sind nicht löschbar. Eine herkömmliche Feuerwehr-Drehleiter reicht maximal 23 bis 30 Meter hoch. Moderne Windkraftanlagen ragen auf 140 bis 200 Meter Gesamthöhe. Selbst der Wasserstrahl eines Hochdruckeinsatzes verliert auf dieser Distanz sämtliche Wirkung.

Die offizielle Strategie lautet daher: kontrolliertes Abbrennen lassen und das Umfeld sichern. Das funktioniert genau so lange, wie das Feuer nicht auf den Wald übergreift. Genau das aber ist bei einem trockenen Sommer, herabstürzenden brennenden Rotorblatteilen und einer kleinen Freiwilligen Feuerwehr ohne Luftunterstützung eine reale und gefährliche Möglichkeit.

Feuerwehren können über das bundesweite Notfallsystem für Windenergieanlagen (WEA NIS) Lageinformationen abrufen. Das erleichtert die Koordination. Es ersetzt aber keine Löschkapazität.

Die Luftlücke: Deutschland hat keine Löschflugzeuge

Die Frage, ob Freiwillige Feuerwehren mit Löschhubschraubern ausgestattet werden sollten, ist keine akademische. Sie ist dringend.

Deutschland verfügt über kein einziges Löschflugzeug in staatlicher Hand. Bei den großen Waldbränden des Jahres 2022 mussten schwedische und italienische Löschflugzeuge nach Deutschland geholt werden. Der Brand am Brocken 2024 wurde unter Einsatz von Bundeswehrhubschraubern bekämpft – der dem Land Sachsen-Anhalt danach mit über 1,35 Millionen Euro in Rechnung gestellt wurde.

Auch Löschhubschrauber haben eine strukturelle Schwäche: Ihr Rotor erzeugt Abwindströmungen, die Feuer anfachen können. Und die deutsche Gesetzeslage sieht vor, dass solche Einsätze außerhalb von Akutsituationen an private Unternehmen vergeben werden müssen – Polizei und Bundeswehr dürfen nur im Notfall aushelfen.

Für Waldstandorte mit Windkraftanlagen wäre eine verpflichtende Luftkapazität im Bereitschaftssystem sinnvoll und verhältnismäßig. Die rechtliche Grundlage dafür fehlt in Deutschland vollständig.

Der Westerwaldkreis: Zwischen Engagement und struktureller Überforderung

Was der Kreis getan hat

Der Westerwaldkreis ist nicht untätig. Angesichts der gestiegenen Waldbrandgefahr wurden in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Selters, Wallmerod, Westerburg und Wirges sechs Tanklöschfahrzeuge (TLF 4000) beschafft. Ihre Hauptaufgabe ist es, je 4.000 Liter Löschwasser in geländegängigem Einsatz bereitzustellen. Ergänzend wurden Rollcontainer mit Faltbehältern (35.000 Liter Fassungsvermögen) an den Standorten Höhr-Grenzhausen und Müschenbach stationiert – die auch von einem Hubschrauber angeflogen werden können, um Außenlöschbehälter zu befüllen. Zwei sogenannte Waldbrandzüge wurden gebildet.

Das ist ein beachtliches Engagement – gemessen daran, was im Ernstfall aber benötigt wird, genügt es aber bei weitem nicht.

Die Verbandsgemeinde Selters

Die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Selters verfügt über 450 aktive Einsatzkräfte und rückte im Jahr 2023 zu 194 Einsätzen aus. Das ist für eine freiwillige Feuerwehr im ländlichen Rheinland-Pfalz eine bemerkenswert große und aktive Organisation. Am Standort Selters ist zudem vom Westerwaldkreis ein Wechselladerfahrzeug mit mehreren Abrollbehältern stationiert.

Dennoch: Bei einem brennenden Windrad im Wald träfe auch diese Feuerwehr auf dieselben physischen Grenzen wie jede andere. Kein Fahrzeug reicht in 140 Meter Höhe. Kein Wasserwerfer löscht eine GFK-Gondel aus sicherer Distanz. Und im schlimmsten Fall – bei starkem Wind, trockenem Wald, mehreren Brandherden gleichzeitig – wäre auch eine Feuerwehr mit 450 Mitgliedern überfordert.

Wirges und die interkommunale Lücke

Die Freiwillige Feuerwehr Wirges ist Teil desselben Kreisverbundes, aber eigenständige Einheit. Die bei Wirges stationierten TLF 4000 wurden zwar gemeinsam beschafft, sind aber für den Erstangriff und die Löschwasserversorgung ausgelegt – nicht für die Bekämpfung eines Brandherdes in 140 Metern Höhe. Eine Drehleiter, die über 30 Meter hinausreicht, existiert im Kreisgebiet nicht. Die nächsten Hubschrauberkapazitäten für Waldbrandeinsätze liegen in Müschenbach – und sind nicht primär für Windradeinsätze ausgelegt.

Die Schutzlücke: Eine rechtliche Analyse

Die rechtliche Situation in Kürze: Windenergieanlagen im Wald benötigen ein Brandschutzkonzept. Dieses Konzept muss aber keinen Hubschrauber, keine Luftkapazität und keine Feuerwehr vorsehen, die das Windrad tatsächlich erreichen kann. Die Gemeinde trägt die Löschwasserverantwortung für eine Anlage, die durch privatwirtschaftliche Investitionen entstanden ist. Und der Betreiber haftet ab dem Moment nicht mehr, wenn das Feuer den vereinbarten Ablageort verlässt.

Die zentrale rechtliche Lücke hat drei Dimensionen:

  • 1.) Es gibt keine verbindliche Mindestanforderung an die erreichbare Löschwassermenge im Waldschutzfall. 32 m³ genügen formal dem Brandschutzkonzept – nicht aber dem realen Brandszenario.
  • 2.) Die Gemeinde wird als Träger der Löschwasserverantwortung in die Pflicht genommen, obwohl sie weder die Anlage genehmigt noch den wirtschaftlichen Nutzen trägt. Der Betreiber entrichtet Pacht und ggf. Gewerbesteuer – aber keine Pflichtbeiträge zur Vorhaltung der für seine Anlage benötigten Einsatzkapazitäten.
  • 3.) Die Möglichkeit einer Luftbekämpfung durch Löschhubschrauber ist weder rechtlich vorgeschrieben noch praktisch verlässlich verfügbar. Deutschland verfügt über keine staatliche Luftflotte. Die Bundeswehr darf nur im Rahmen der Amtshilfe helfen – und stellt die Kosten in Rechnung.

Was jetzt getan werden müsste

Die Situation wäre nicht unlösbar, wenn politischer Wille vorhanden wäre. Mehrere Maßnahmen drängen sich auf:

  • Betreiberpflicht zur Luftschutzvorsorge: Für Windkraftanlagen in Waldgebieten sollte eine Pflicht zur Finanzierung einer Hubschrauber-Bereitschaft eingeführt werden – analog zur Pflicht zur Stellung von Löschwasseräquivalenten. Der wirtschaftliche Nutzer der Anlage muss die Schutzkosten tragen.
  • Mindeststandard für Löschwasservolumen: Das Brandschutzkonzept muss für Waldstandorte nicht 32 m³, sondern mindestens 200 m³ nachweisfähig machen – mit Nachfüllgarantie.
  • Staatliche Löschluftkapazität: Deutschland muss auf Bundesebene oder über Länderverbund eine Mindest-Luftkapazität für Vegetationsbrände vorhalten. Anträge dazu liegen dem Bundestag vor. Die Umsetzung fehlt. Milliardensummen fließen stattdessen in Rüstung und den Krieg in der Ukraine.
  • Kreisbezogene Risikoplanung: Für Kreise wie den Westerwaldkreis, der gezielt auf Windkraft in Waldflächen setzt, sollte ein verbindlicher Risikoplan gelten, der die vorhandene Feuerwehrkapazität gegen die reale Brandlast aufrechnet und Defizite ausweist.

Fazit: Ein System, das auf Glück setzt

Die gute Nachricht lautet: Windräder brennen selten. Aber wenn dann leider richtig.

Die schlechte Nachricht lautet: Das System funktioniert bisher, weil es Glück hatte. Laut Experten hat sich die Waldbrandgefahr erhöht. Rheinland-Pfalz baut gleichzeitig den Windkraftanteil im Wald massiv aus. Und die rechtliche Infrastruktur des Brandschutzes hat diesen doppelten Wandel nicht mitgemacht.

Eine Freiwillige Feuerwehr wie die in Selters oder Wirges leistet vorzügliche Arbeit innerhalb ihrer Möglichkeiten. Aber sie ist nicht dafür ausgerüstet, brennende Anlagen in 140 Metern Höhe zu bekämpfen. Kein Gesetz und kein Brandschutzkonzept ändert diese physische Realität. Solange das so bleibt, ist der Schutz des Waldes und der Anwohner kein System – sondern eine Hoffnung.

Quellen: Bundesverband Windenergie, TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal, Fachagentur Wind und Solar, Kreisverwaltung Westerwaldkreis, BKS-Portal Rheinland-Pfalz, Bundestag-Drucksachen 20/4418 und 21/352, Ingenieur.de, BS Brandschutz Fachzeitschrift, Lifespan Research Institute