Folgende Email erging am 20.Mai 2026 an die Abteilungen Immisionsschutz und Gewässerschutz der Kreisverwaltung Westerwald.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitten wir Sie um Auskunft gemäß dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG RLP) zu folgendem Sachverhalt:
Im Bereich Haiderbachhöhe in der VG Ransbach-Baumbach werden derzeit Zuwegungen für Windenergieanlagen gebaut bzw. wurden bereits gebaut. Diese verlaufen nach unserer Kenntnis durch ein ausgewiesenes Trinkwasserschutzgebiet, konkret durch die Schutzzone II (engere Schutzzone).
Dies wird aus dem an der Baustelle ausgehängten Informationsblatt direkt ersichtlich (rote Linie quer durch Trinkwasserschutzzone II)
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:
Liegt für den Bau dieser Zuwegung eine wasserrechtliche Befreiung gemäß § 52 Abs. 1 WHG i.V.m. der einschlägigen Schutzgebietsverordnung vor?
Falls ja: Welche Auflagen und Nebenbestimmungen wurden mit dieser Befreiung verbunden? Wo kann man diese Genehmigung einsehen?
Liegt für den Bau der Windenergieanlage selbst ein Genehmigungsbescheid nach BImSchG vor, und enthält dieser Regelungen zur Zuwegung durch die Schutzzone (Nebenbestimmungen zur Zuwegung)?
Wurde die untere Wasserbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange beteiligt?
Wir bitten um schnellstmögliche schriftliche Beantwortung unserer Anfrage.
Sollten einzelne Punkte nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, bitten wir um Weiterleitung an die zuständige Stelle sowie um entsprechende Mitteilung.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Pucher-Palmer und Jörg Gaisbauer
i.A. der Bürgerinitiative „Wir für Höhr-Grenzhausen“