Die Antwort des Bürgermeisters von Vielbach

Auf unsere Anfrage, den gemeindlichen Informationsflyer „Windenergie aus Vielbach“ auf unserer Website im Rahmen unserer Kritik veröffentlichen zu dürfen, hat der Bürgermeister der Ortsgemeinde Uli Schneider am 14.Mai 2026 geantwortet. Das Schreiben ist in juristisch geschliffener Sprache wortreich verfasst – und gerade deshalb aufschlussreich.

Urheberrecht als Werkzeug

Zunächst weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Nutzungsrechte am Flyer bei der Ortsgemeinde lägen und eine Veröffentlichung durch Dritte einer „gesonderten Prüfung im Einzelfall“ bedürfe. Eine Zustimmung komme grundsätzlich nur in Betracht, sofern eine – so wörtlich –

unveränderte, vollständige und kontextneutrale Wiedergabe ohne inhaltliche Kommentierung oder wertende Einbettung

erfolge. Eine Nutzung im Rahmen einer mit eigenen Bewertungen verbundenen Darstellung werde hingegen – so der Bürgermeister –

derzeit nicht als zustimmungsfähig angesehen.

Mit anderen Worten: Wer das öffentlich in der Öffentlichkeit verteilte Infoblatt veröffentlichen möchte, darf es gefälligst nicht kommentieren. Das Urheberrecht wird hier nicht zum Schutz geistigen Eigentums bemüht, sondern als Hebel, um kritische Berichterstattung zu unterbinden. Dass dies mit der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit nicht vereinbar ist, scheint den Verfasser des Schreibens nicht zu beschäftigen. Wurde der Flyer etwa nicht bewußt an die Öffentlichkeit in Vielbach verteilt, um eine öffentliche Diskussion und Meinungsbildung anzuregen? Diese Diskussion schließt normalerweise auch kritische Einordnung ein. Warum also hat man das dringende Bedürfnis, Kritiker zu verbieten?

Die Zuständigkeitsgrenze

Ein weiterer Abschnitt des Schreibens widmet sich ausführlich dem Umstand, dass unsere Bürgerinitiative ihren Schwerpunkt in Höhr-Grenzhausen hat, Vielbach aber zur Verbandsgemeinde Selters gehöre. Der Bürgermeister schlussfolgert daraus, dass eine

inhaltliche Übertragung lokaler Diskussionszusammenhänge auf andere Verbandsgemeinden nicht ohne Weiteres gegeben

sei.

Diese Argumentation verkennt die Sachlage. Sie setzt voraus, dass öffentliche Diskussion über Windenergieprojekte an Verbandsgemeindegrenzen endet. Dass der Gesetzgeber die Windenergie ausdrücklich als „im überragenden öffentlichen Interesse stehend“ definiert hat, scheint in dieser Logik keine Rolle zu spielen.

Unsere Bürgerinitiative gehört zu eben dieser Öffentlichkeit – als Bürgerinnen und Bürger, die sich informieren, hinterfragen und an der demokratischen Willensbildung beteiligen. Diese Rolle ist weder an eine Verbandsgemeinde noch an eine behördliche Zuständigkeit gebunden – und erst recht nicht an eine von den Ortsgemeindevertretern gewünschte oder vorgegeben Meinung.

Unsere Bürgerinitiative – wie auf unserer Website umfangreich dokumentiert – bafßt sich nicht allein mit lokalen Einzelprojekten, sondern mit den überregionalen Auswirkungen der sogenannten Energiewende in ihrer Gesamtheit. Ein besonderes Augenmerk richten wir auf das gesamte Planungsgebiet der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, das auch die Verbandsgemeinden Wirges und Selters umfaßt. Vielbach operiert nicht im luftleeren Raum, dass es sich beim Windindustrieprojekt um ein ortsgemeindeübergreifendes handelt, wird aus dem Flyer selbst ersichtlich. Die Projektierer agieren großteils bundesweit, teilweise weltweit. Wie kann ein Bürgermeister gleichzeitig argumentieren, dass Vielbach außerhalb der Zuständigkeit der Bürgerinitative einer Nachbargemeinde sei, dass die Projektentwickler aber, die er zur Versammlung einlädt für ihn zu präsentieren, bundesweit an Dutzenden solcher Projekte gleichzeitig arbeiten und somit keinerlei lokale Zuständigkeit besitzen – die Kritiker aber schon?

Der bemerkenswerteste Satz

Am Ende des Schreibens findet sich ein weiterer Einschüchterungsversuch. Der Bürgermeister schreibt:

Auch die Veröffentlichung dieser Antwort sowie die Weitergabe oder Veröffentlichung von Auszügen hiervon ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

Ein Amtsträger, der in Ausübung seines öffentlichen Amtes auf eine Anfrage zu einem ortsgemeindegrenzübergreifenden Projekt von erheblichem öffentlichem Interesse antwortet, beansprucht das Recht, die Veröffentlichung seiner eigenen Antwort zu kontrollieren. Wir halten diese Rechtsauffassung für unzutreffend. Denn die Öffentlichkeit hat nicht nur das Recht, über dieses Projekt informiert zu werden. Sie hat auch das Recht zu erfahren, wie ihre gewählten Vertreter auf kritische Nachfragen reagieren. Wir veröffentlichen an dieser Stelle aufgrund der Überlänge des Schreibens nur die relevantesten Auszüge als Zitate. Diese dokumentieren den Charakter der Korrespondenz ausreichend.

Was das Schreiben verrät

Jenseits seiner rechtlichen Argumentation sagt das Schreiben viel über den Umgang des Ortsgemeindebürgermeisters mit öffentlicher Kontrolle aus: Ein Flyer, der zur Information der Bürger verteilt wurde, soll nicht kommentiert werden dürfen. Eine Bürgerinitiative, die überregional berichtet, soll auf ihre Verbandsgemeinde verwiesen werden. Und die Antwort auf diese Bürgeranfrage soll geheim bleiben.

Das passt ins Bild der Einwohnerversammlung vom 12. Mai 2026: Während Projektentwickler und Forstamtsvertreter mit klarem wirtschaftlichem Interesse ungehindert als Referenten auftreten durften, übt der Bürgermeister mit Polizeigewalt und Platzverweisen Druck auf interessierte Bürger und Bürgervertreter (Bürgerinitiative „Erhaltet unsere Natur und Wälder“, der auch Mitglieder aus Vielbach angehören) aus. Dass man Bürgern anderer vom Projekt ebenso betroffener Ortsgemeinden keinen Zutritt zur örtlichen Einwohnerversammlung gewähren muß, ist legitim. Aber diese per se unter Pauschalverdacht der Störungsabsicht zu stellen, wirkt äußerst unsouverän und wenig kompetent im Umgang mit Kritik.

Das gesamte Verhalten des Ortsbürgermeisters – Polizei, Zugangsverbote, Urheberrechtskeule, Vertraulichkeitsklausel – dämpft den Widerstand nicht, sondern bestätigt seine Notwendigkeit!