Wahlen zum Landrat Westerwald am 16. August 2026

Wie stehen Sie zum weiteren Ausbau der Windindustrie im Westerwald?

Ein Landrat hat kein Letztentscheidungsrecht über konkrete Windindustrie-Projekte – das liegt bei SGD (Genehmigung), Planungsgemeinschaft (Flächenausweisung) und Verbandsgemeinden (Bauleitplanung). Er kann aber fachlich mitreden, politisch Druck machen und über die untere Naturschutzbehörde Stellungnahmen abgeben.

Begriffe wie „Einzelfallprüfung“ oder „kein Gießkannenprinzip“ sind leere Floskeln. „Gesetzliche Vorgaben und Naturschutz erfüllt“ ist ebenfalls leeres Geschwätz: Der Windindustrie wurde als einziger Branche der Status des „überragenden nationalen Interesses“ verliehen, womit alles andere genehmigungsrechtlich de facto untergeordnet wird.

Entweder setzt man sich klar für den Ausbau ein oder versucht alles zu tun, um dies zu verhindern. Alles andere ist Bla Bla.

Wie stehen die Kandidaten zum Naturschutz?

Quelle: Naturschutz Initiative e.V.