Wahlen zum Landrat Westerwald am 16. August 2026

Wie stehen Sie zum weiteren Ausbau der Windindustrie im Westerwald? Ein Landrat hat kein Letztentscheidungsrecht über konkrete Windindustrie-Projekte – das liegt bei SGD (Genehmigung), Planungsgemeinschaft (Flächenausweisung) und Verbandsgemeinden (Bauleitplanung). Er kann aber fachlich mitreden, politisch Druck machen und über die untere Naturschutzbehörde Stellungnahmen abgeben. Begriffe wie „Einzelfallprüfung“ oder „kein Gießkannenprinzip“ …