Windkraft: Gegendarstellung zu den BUND-Argumenten

Der BUND-Faktencheck „Argumente für Windenergie: Fakten statt Mythen“ blendet Systemkosten, Standortabhängigkeit, Rückbaurisiken und Lücken im Immissionsschutz aus. Die folgende Gegendarstellung geht die zehn Thesen einzeln durch, gestützt auf amtliche Zahlen (Übertragungsnetzbetreiber, Bundesnetzagentur, Landesrechnungshof RLP, EEG) und die Recherchen der Bürgerinitiative.

1. „Windräder schreddern Vögel“ – kaum relevant?

Die genannten 100.000 Opfer pro Jahr sind eine Schätzung ohne nachprüfbare Quelle und ohne Bezug zum heutigen Anlagenbestand. Eine systematische Schlagopfersuche der Schweizerischen Vogelwarte Sempach fand rund 21 Kollisionsopfer pro Anlage und Jahr; hochgerechnet auf rund 30.000 deutsche Anlagen wären das über 600.000 Tiere jährlich, Tendenz steigend.

Der Vergleich mit Verkehr und Pestiziden geht am Kern vorbei. Betroffen sind überproportional langlebige Greifvögel mit wenigen Jungen pro Jahr, etwa der Rotmilan, für den Deutschland besondere Verantwortung trägt. Gleichzeitig wurde der individuenbezogene Artenschutz gesetzlich auf einen Populationsbezug abgeschwächt.

2. „Windräder zerstören keine Wälder“

Die Rodungsfläche ist nicht das Hauptproblem. Hinzu kommen Zuwegungen für Schwertransporte, versiegelte Kranstellflächen, Kabeltrassen und Fundamente aus Hunderten Kubikmetern Stahlbeton. Daraus folgen mögliche Eingriffe in Grundwasserleiter und Quellen, mehr Oberflächenabfluss, Wassertrübungen und Betriebsrisiken wie Ölverluste aus Getriebe und Hydraulik.

Waldboden ist nach einem solchen Eingriff nicht in menschlichen Zeiträumen wiederherstellbar: Humusauflage, Pilzgeflecht und Bodenleben brauchen Jahrzehnte bis über ein Jahrhundert. Pachtverträge verlangen zwar meist den „ursprünglichen Zustand“, definieren aber selten, was das für Fundamenttiefe, Mutterboden und Bodenqualität bedeutet.

Die Zusage, Wald nur zu nutzen, wenn Offenlandflächen fehlen, ist in Mittelgebirgen wie dem Westerwald überholt: Die windhöffigen Höhenzüge sind fast vollständig bewaldet. Geschwächte Wälder brauchen eher mehr Schutz als zusätzliche Industrienutzung.

3. „Windräder zerstören nicht generell die Natur“

Der BUND verweist auf die „vorgeschriebene Einzelfallprüfung“. Genau diese wurde seit 2022 massiv eingeschränkt. Erneuerbare Energien gelten per Gesetz als „überragendes öffentliches Interesse“, und die EU-Notfallverordnung erlaubte in ausgewiesenen Gebieten den Verzicht auf Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen.

Die Beschleunigungsgebiete nach EU-Recht setzen das fort. Für einen wachsenden Teil der Projekte ist die Prämisse des BUND, Naturverträglichkeit werde im Einzelfall geprüft, damit nicht mehr erfüllt.

4. „Windenergie braucht kaum Fläche“

„Unter 3 Prozent der Landesfläche“ ist eine reine Rechengröße. Ausgeschlossen sind Siedlungen, Verkehrswege, Gewässer, Hochgebirge und windschwache Tallagen; übrig bleiben vor allem Höhenzüge, Wälder und Kulturlandschaft.

Die Kennzahl „6.000 Haushalte pro Hektar“ zählt nur die versiegelte Grundfläche. Sie ignoriert die Abstände zwischen den Anlagen, Netzanschlüsse und vor allem, dass sie sich auf erzeugte Jahresmengen bezieht, nicht auf gesicherte Versorgung. Mit Speicherverlusten von rund 70 Prozent über Wasserstoff und Rückverstromung vervielfacht sich der Anlagen- und Flächenbedarf.

5. „Strom aus Wind ist günstig“

Die genannten 4 bis 8 Cent/kWh sind reine Gestehungskosten der einzelnen Anlage. Netzausbau, Engpassmanagement, Backup-Kraftwerke, Speicher und Rückbau fehlen darin vollständig.

  • Standortabhängigkeit. Der Ertrag hängt mit der dritten Potenz an der Windgeschwindigkeit; schwache Standorte werden nur durch Zusatzförderung rentabel. Das EEG gleicht das über das Referenzertragsmodell aus: Ein Standort mit 50 Prozent Standortgüte erhält den Korrekturfaktor 1,55, aus 6,83 Cent/kWh werden so 10,59 Cent/kWh. Je schlechter der Standort, desto höher die garantierte Vergütung. Trotzdem standen Ende 2025 nur rund 7 Prozent der Windleistung an Land in Bayern und Baden-Württemberg.
  • Förderbedarf aus dem Haushalt. Die Übertragungsnetzbetreiber erwarten für 2027 einen EEG-Finanzierungsbedarf von 17,524 Milliarden Euro, rund eine Milliarde mehr als im Haushaltsentwurf vorgesehen. Wird Wind gleichzeitig an vielen Standorten eingespeist, drückt das den Börsenpreis genau dann, wenn die Anlagen liefern; die Differenz zur garantierten Vergütung zahlt der Steuerzahler. Und das bei den ohnehin bereits höchsten Strompreisen in Europa.
  • Bezahlung bei Stillstand. Wird ein Windpark abgeregelt, weil das Netz den Strom nicht aufnimmt, erhält der Betreiber eine Entschädigung für nicht erzeugten Strom: 2025 rund 433 Millionen Euro für Wind und Solar. Das gesamte Netzengpassmanagement kostete 3,071 Milliarden Euro, darunter 1,176 Milliarden für fossile Ersatzkraftwerke und 1,359 Milliarden für Reservekraftwerke. Für 2027 erwarten die Netzbetreiber 4,58 Milliarden Euro Engpasskosten, bezahlt über die Netzentgelte.
  • Doppelter Kraftwerkspark. Da Wind nicht gesichert verfügbar ist, muss für Dunkelflauten nahezu die volle Spitzenlast von rund 80 GW anderweitig vorgehalten werden. Diese Kraftwerke tragen ihre Fixkosten das ganze Jahr, verdienen aber nur in wenigen Stunden. Der Bundestag hat deshalb elf Gigawatt neue Gaskraftwerke bis 2031 beschlossen, refinanziert über Umlagen auf den Strompreis. Ehrlich gerechnet zahlt der Verbraucher für zwei Kraftwerksparks, von denen einer nur nach Wetterlage liefert aber trotzdem auch für die nicht produzierte Ware bezahlt wird!
  • Branchen- und Betreiberrisiko. Senvion ging 2019 insolvent, Siemens Energy musste 2023 mit Staats- und Bankgarantien abgesichert werden, Vestas schrieb 2022 einen Milliardenverlust. Die Investitionskosten stiegen von rund 1.000 €/kW (2020) auf 1.230 €/kW (2024). Windparks werden fast immer als eigenständige Projekt-GmbH mit geringem Eigenkapital betrieben: Gewinne werden über 20 Jahre ausgeschüttet, im Insolvenzfall haftet nur die leere GmbH, nicht der Investor dahinter.

6. „Windräder sind effizient“

Die energetische Amortisation in wenigen Monaten bezieht sich auf die erzeugte, nicht auf die nutzbare Energie. Abgeregelter Strom, zu negativen Preisen exportierter Strom und Speicherverluste fehlen in der Rechnung.

Ohne Angabe von Standort, Windklasse und Volllaststunden ist der Faktor 40 nicht überprüfbar. Im deutschen Binnenland liegen typische Volllaststunden bei rund 1.800 bis 2.000 von 8.760 Jahresstunden.

7. „Gute CO₂-Bilanz“

Die 9 g CO₂/kWh gelten nur für die einzelne Anlage. Die Emissionen der Backup-Gaskraftwerke, die bei Flaute einspringen und dabei oft im ineffizienten Teillast- und Rampenbetrieb laufen, sind nicht enthalten.

Der für Kernkraft angesetzte Wert von 117 g ist ein Ausreißer. Der Weltklimarat (IPCC) nennt als Median für Kernkraft rund 12 g, also etwa dieselbe Größenordnung wie Wind. Der Vergleich ist damit verzerrt.

8. „SF₆ ist unerheblich“

SF₆ ist das stärkste bekannte Treibhausgas: über 100 Jahre rund 24.000-mal wirksamer als CO₂ und Jahrtausende stabil. Es steckt in der Mittelspannungs-Schaltanlage jeder Windenergieanlage; schon geringe Leckagen fallen ins Gewicht.

Dass SF₆ auch anderswo eingesetzt wird, entlastet die Windkraft nicht. Mit dem massenhaften Zubau dezentraler Anlagen wächst die Zahl der Schaltanlagen erheblich. Die EU hat SF₆ in neuen Mittelspannungsanlagen gerade wegen dieser Wirkung schrittweise verboten.

9. „Windräder sind recycelbar“ – und wer zahlt den Rückbau?

Die 80 bis 90 Prozent beziehen sich auf das Gewicht, vor allem Stahl und Beton, die überwiegend zu minderwertigeren Produkten verarbeitet werden. Recycling ist bei Stahl und Beton immer ein Downcycling, die Qualität nimmt ab. Rotorblätter aus Glas- und Kohlefaserverbund sind bis heute nicht hochwertig recycelbar; das Umweltbundesamt erwartet einen Anstieg des Rotorblattabfalls von bis zu 20.000 auf bis zu 50.000 Tonnen jährlich in den 2030er-Jahren. Getriebelose Anlagen benötigen Permanentmagnete mit Seltenen Erden, die fast vollständig aus China stammen. Die Schäden und Kosten im Rohstoffabbau und -transport sind in unserer Betrachtung nicht enthalten, aber keinesfalls unerheblich.

Rückbau ist in Rheinland-Pfalz systematisch unterfinanziert. Der Landesrechnungshof hat für seinen Jahresbericht 2024 zehn Kreisverwaltungen und die Genehmigungen von rund 1.300 Anlagen geprüft. In keiner Kreisverwaltung wurden die Grundsätze zur Bemessung der Sicherheitsleistung vollständig beachtet:

  • Bei 170 im Detail geprüften Anlagen waren die Sicherheiten um rund 26 Millionen Euro zu niedrig, gemessen an den eigenen Rückbauschätzungen der Hersteller plus Umsatzsteuer und Inflation.
  • Für Altanlagen, die vor 2004 ohne Sicherheitspflicht genehmigt wurden, kommen über 16 Millionen Euro Risiko hinzu.
  • Für baugleiche Anlagen setzte eine Behörde 243.000 Euro, eine andere 108.000 Euro an.
  • Ein Inflationsausgleich wurde überwiegend nicht oder unzureichend berücksichtigt.

Seit April 2024 gilt in RLP ein Rundschreiben mit 6,5 Prozent der Investitionskosten plus Umsatzsteuer und 2 Prozent Inflationsaufschlag jährlich; Verwertungserlöse dürfen nicht mehr gegengerechnet werden. Ob das in der Praxis umgesetzt wird, ist offen. Ein Projektierer nannte kürzlich für eine 7-MW-Anlage 280.000 Euro Rückbaukosten; mit Umsatzsteuer und 2 Prozent Inflation über 20 Jahre wären es rund 495.000 Euro. Aus einer Anlfrage im Saarländischen Landtag lassen sich geschätzte Rückbaukosten für eine Windenergieanlage (Stand September 2019) auf > 600 000€, bei angenommener 3% p.a. Kostensteigerung in 20 Jahren bei 1,2 Millionen € entnehmen.

  • Fallbeispiel Zilsdorf (Vulkaneifel). Drei 2002 genehmigte Anlagen stehen seit 2013 still. Der Betreiber klagte gegen die Rückbaupflicht, verlegte seinen Sitz nach Luxemburg und wurde dort gelöscht. Der Landkreis plante für den Rückbau per Ersatzvornahme rund 300 000 Euro ein; noch im April 2025 war nicht vollständig zurückgebaut. Die zuletzt öffentlich genannte Zahl war 500 000€ für den Rückbau.
  • Haftung der Verpächter. Fällt der Betreiber aus, kann der Grundstückseigentümer, also auch Gemeinde oder Waldbesitzer, als sogenannter Zustandsstörer für den Rückbau herangezogen werden, soweit die Sicherheitsleistung nicht reicht. Im Reinhardswald (Hessen) stehen nach Angaben eines Aktionsbündnisses knapp 3 Millionen Euro hinterlegter Bürgschaft einer eigenen Schätzung von 100 Millionen Euro Rückbaukosten für 18 Anlagen gegenüber; der Landkreis Kassel will nachverhandeln.

10. „Infraschall macht nicht krank“

Die Entwarnung beruht auf Prognose- und Bewertungsverfahren, die für heutige Anlagengrößen nicht ausgelegt sind. Das vorgeschriebene Modell ISO 9613-2 stammt aus der Berechnung bodennaher Quellen bis 60 Meter und rechnet erst ab dem 63-Hz-Oktavband; moderne Anlagen sind 250 bis 300 Meter hoch.

Die DIN 45680 bewertet verbindlich nur 8 bis 100 Hz, der eigentliche Infraschallbereich von 1 bis 8 Hz wird nur informativ behandelt. Bewertet werden zudem nur energieäquivalente Dauerpegel; die pulsierende Charakteristik der Rotorblattdurchgänge bleibt unberücksichtigt.

Die Langzeitstudien, auf die sich die Entwarnung stützt, wurden an deutlich kleineren Anlagen gemacht. Hier besteht dringender Forschungsbedarf, der leider keine Finanzierung findet. Für 250 bis 300 Meter hohe Schwachwindanlagen mit langsamen Rotoren gibt es keine vergleichbare Datenbasis. Solange Normen und Modelle diesen Frequenzbereich nicht verbindlich erfassen, ist „gesundheitlich nicht plausibel“ keine Messaussage, sondern eine Annahme.

Wer spricht hier? Der BUND als politischer Interessenvertreter

Der „Faktencheck“ stammt nicht von einer neutralen Stelle, sondern von einem registrierten Lobbyverband. Der BUND ist seit Februar 2022 im Lobbyregister des Bundestages eingetragen und beschreibt dort selbst, dass er sich durch „Lobbyarbeit“ für seine Ziele einsetzt, ausdrücklich auch für den „Ausbau regenerativer Energien“.

  • Umfang der Interessenvertretung. Laut Registereintrag gab der BUND 2025 zwischen 820.001 und 830.000 Euro für Interessenvertretung aus, 2022 waren es 970.001 bis 980.000 Euro. 49 Personen sind als unmittelbare Interessenvertreter gemeldet. Öffentliche Zuwendungen sind nach den Mitgliedsbeiträgen die zweitgrößte Finanzierungsquelle; 2022 kamen unter anderem 220.001 bis 230.000 Euro vom Bundeswirtschaftsministerium. Der Verband ist Mitglied der Fachagentur Windenergie an Land und fordert im Register die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare.
  • Die Graichen-Affäre. Verena Graichen war stellvertretende Bundesvorsitzende des BUND und bis Mai 2022 Landesvorsitzende in Berlin; nach der Affäre wechselte sie vom Ehrenamt in die hauptamtliche Spitze und ist heute Bundesgeschäftsführerin Politik des BUND, im Lobbyregister als Interessenvertreterin gemeldet. In dieser Funktion kommentiert sie für den Verband unter anderem die EEG-Novelle 2026, also genau die Gesetzgebung, die ihr Bruder als Staatssekretär verantwortet hatte. Ihr Bruder Patrick Graichen war als Staatssekretär im Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck maßgeblich für Energiewende und Windkraftausbau zuständig. Ihr Ehemann Michael Kellner war Staatssekretär im selben Ministerium; sie selbst und ein weiterer Bruder arbeiten beim Öko-Institut, das Aufträge des Bundes erhält.
  • Im November 2022 billigte Patrick Graichen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine Projektskizze des BUND-Landesverbands Berlin über rund 600.000 Euro und stufte sie als förderwürdig ein. Nach der vorangegangenen Trauzeugen-Affäre um die Besetzung der Deutschen Energie-Agentur war das für Habeck im Mai 2023 „der eine Fehler zu viel“; Graichen wurde in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Geld war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geflossen.
  • Was daraus folgt. Der BUND tritt als Naturschutzverband auf, ist aber zugleich bezahlter politischer Akteur, teilfinanziert aus Ministerien, deren Politik er unterstützt, und war personell eng mit der Spitze des für den Windkraftausbau zuständigen Ministeriums verflochten. Seine „Fakten“ sind deshalb als Positionen einer Interessenpartei zu lesen, nicht als unabhängige Prüfung. Bemerkenswert ist zudem, dass ein Naturschutzverband Vogelschlag, Waldeingriffe und die Abschwächung des Artenschutzes kleinredet, die er bei jedem anderen Industrieprojekt bekämpfen würde.

Fazit

Windenergie kann an guten Standorten mit hoher Windhöffigkeit, kurzen Netzwegen und geringem Naturkonflikt ein sinnvoller Beitrag sein. Sie bleibt aber eine wetterabhängige Ergänzung; die gesicherte Versorgung eines Industrielandes rund um die Uhr kann sie nicht leisten.

Je weiter der Ausbau in Wälder und Schwachwindregionen getrieben wird, desto höher werden Förderung, Netz- und Backup-Kosten und desto größer der Schaden an Natur und Landschaft. Die Rückbaurisiken tragen am Ende Gemeinden, Grundstückseigentümer und Steuerzahler.

Quellen