Offener Brief an Landrat Dr. Peter Enders

In der 2. Anhörung und Beteiligung haben wir Bürger wieder die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwände gegenüber der 1. Teilfortschreibung des RROP Mittelrhein_Westerwald 2017 (Ausweisung Windvorrangflächen) einzureichen.

Dies kann über das Portal der Planungsbehörde noch bis einschließlich 05. Mai 2026 erfolgen.

Zusätzlich könnt ihr unseren Offenen Brief an Landrat Dr. Peter Enders als Vorsitzenden der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald unterstützen. Dazu bitte das Formular ausfüllen, absenden und den zugesandten Bestätigungslink anklicken.

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Betreff: 1. Teilfortschreibung des RROP Mittelrhein-Westerwald 2017, Kapitel 3.2 – Windkraftausbau gegen den Willen der Bevölkerung

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Enders,

wir wenden uns heute mit diesem offenen Brief an Sie – nicht aus politischem Kalkül, sondern aus tiefer Sorge um unsere Region, um ihre Menschen, um ihre Landschaft und um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse.


I. Die Offenlage – eine gemischtes Bild

Im Herbst 2024 wurde der erste Planentwurf zur 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans öffentlich ausgelegt. Die Reaktion der Bevölkerung war eindeutig: Rund 530 teils umfangreiche Stellungnahmen gingen ein – von Privatpersonen, Kommunen und Organisationen. In unserer Verbandsgemeinde haben sich eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern mit fundierten, sachlichen Einwänden zu Wort gemeldet.

An dieser Stelle ist Fairness geboten: Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen hat in ihrer Stellungnahme vom 21. Oktober 2024 gewichtige Einwände gegen die Vorrangflächen Nr. 43 und 44 erhoben – und die Planungsgemeinschaft ist diesen Einwänden im 2. Planentwurf gefolgt. Beide Flächen wurden aus der Planung herausgenommen. Das verdient Anerkennung, und wir nehmen dies ausdrücklich zur Kenntnis.

Dennoch bleibt ein strukturelles Problem. Wer die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses A2 verfolgt hat, konnte feststellen: Inhaltlich waren dort vor allem technische Ausschlussgründe Gegenstand der Beratung – die Radaranlage TIRA in Wachtberg, das Radioteleskop Effelsberg und Belange der Bundeswehr. Andere Schutzgüter, die die Bürgerinnen und Bürger in ihren Stellungnahmen vielfach thematisiert haben – Natura-2000-Gebiete, Wasserschutzzonen, Erdbebenmessstationen, Landschaftsschutzgebiete –, waren für Außenstehende in den Sitzungen nicht erkennbar Gegenstand einer öffentlichen Abwägung. Ob und wie diese Argumente im nicht-öffentlichen Teil des Verfahrens Berücksichtigung gefunden haben, bleibt für die Bürgerinnen und Bürger dieser Region im Dunkeln. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Feststellung.


II. Das Diktat aus Mainz und die physikalische Realität

Die Planungsgemeinschaft selbst hat in ihrer förmlichen Stellungnahme an den Landtag – unterzeichnet von Ihnen persönlich – klar benannt, was diese Region erleidet: Sie soll mit 1,83% ihrer Fläche rund 90% des theoretisch vom Land selbst als geeignet ermittelten Potenzials als Windenergiefläche ausweisen. Von einer „regionalen Abwägung“ kann dabei keine Rede mehr sein. Gleichzeitig bleiben in Rheinhessen-Nahe rund 60% des ermittelten Potenzials unangetastet. Eine faire Verteilung würde für unsere Region lediglich 1,19 Prozent bedeuten. Die sorgfältig begründete Stellungnahme der Planungsgemeinschaft wurde von der damaligen Landesregierung als „unbegründet“ abgetan, ohne erkennbare inhaltliche Auseinandersetzung. Man ist nicht willens, Regionale Höhenzüge, Naturparks, Trink- und FFH-Schutzgebiete weiterhin als Schutzgut zu betrachten. Alles soll auf Geheiß zur Windindustriefläche umgewandelt und potentiell bebaut werden. Dabei wird die Windindustrie anders als andere Industrievorhaben behandelt – nämlich wie ein Bauernhof.

Zur physikalischen Realität muss dabei klar gesprochen werden: Der Westerwald ist kein Windstandort hoher Güte. Dennoch werden hier Windräder geplant und genehmigt, als gäbe es diese physikalischen Gesetze nicht. Seit Installierung der „Windkraft-Turbo“-Gesetzgebung werden ertragsarme Standorte genehmigt, ungeachtet von Natur- oder Trinkwasserschutz, ungeachtet des Volkswillens. Dennoch ist das Ergebnis ernüchternd: Trotz eines massiven Anlagenzubaus sank die Windenergieerzeugung 2025 gegenüber dem Vorjahr. Mehr Rotoren, weniger Strom. Denn ohne Wind kein Windstrom.

Für Betreiber an besonders schwachen Standorten ist nun auch noch ein sogenannter „Nachteilsausgleich“ geplant: das 1,55-Fache der subventionierten Einspeisevergütung – eine staatlich finanzierte Prämie für besondere Ineffizienz. Allein 2026 werden laut Berechnungen des IW Köln 29,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds fällig. Wenn der Wind stark weht, werden Anlagen abgeregelt – die Betreiber kassieren dennoch, für nicht erzeugten Strom. Überschüsse werden ins Ausland entsorgt, zu Kosten von bis zu 500 Euro je Megawattstunde.


III. Stillstand, Phantomstrom und der fehlende Netzanschluss

Der Netzausbau hinkt dem Anlagenzubau bereits um viele Jahre hinterher. Trassen und Umspannwerke, die nötig wären, um den erzeugten Strom überhaupt abtransportieren zu können, sind vielerorts schlicht nicht vorhanden und auf absehbare Zeit nicht fertiggestellt. Die Konsequenz: Zahlreiche Windkraftanlagen können nicht ans Netz angeschlossen werden – und dennoch zahlt der Steuerzahler dafür, dass er keine Ware bekommt. Ob sie stillstehen, weil kein Netz vorhanden ist, ob sie abgeregelt werden, weil bereits Überkapazitäten bestehen – subventioniert wird immer und alles aus den Taschen der Bürger.

Die Frage muß erlaubt sein: Aus welchen Steuern soll dieses Perpetuum mobile der Fehlinvestitionen eigentlich weiterhin finanziert werden? Vor dem Hintergrund der anhaltenden Gasmangellage und einer sich durch die Lage im Nahen Osten dramatisch verschärfenden Situation auf den Ölmärkten flieht die Industrie vor der ideologiegetriebene Politik weiterhin aus dem Land. Steigende Arbeitslosenzahlen und Wohlstandsverlust sind die Folge. Wird der Diesel für die Nahrungsmittelproduktion nicht dringender gebraucht als für den Transport von Windanlagentürmen, Rotorblättern und Betonfundamenten – für Anlagen, die am Ende stillstehen, nicht angeschlossen werden können oder den Rest der Zeit Überschüsse produzieren, für die es weder Speicher noch Abnehmer gibt?!


IV. Der Hunsrück – Mahnmal und Warnung

Wer wissen will, wohin diese Politik führt, muss nur in den Hunsrück blicken. Dort reiht sich Windpark an Windpark, die Hochfläche ist industrialisiert, Natur, Landschaft und Tourismus sind schwer beschädigt. Dieses Schicksal droht nun dem Westerwald.

Das beschlossene Moratorium für den Hunsrück klingt nach Schutz – es ist aber keiner. Bereits genehmigte Flächen werden weiter bebaut. Die Stellungnahme der Planungsgemeinschaft hält selbst fest, dass das Flächenziel von 1,83% ohne den Hunsrück nicht zu erreichen ist. Spätestens bei der zweiten Teilfortschreibung wird dieser letzte Schutzwall auf Druck aus Mainz fallen. Was den Menschen im Hunsrück dann bleibt, ist die Erfahrung, dass jahrzehntelange Leistungen für die Energiewende am Ende mit noch mehr Windindustrieanlagen belohnt werden.


V. CDU und die Glaubwürdigkeitsfrage

Sehr geehrter Herr Dr. Enders, ein hoher Prozentsatz der Wählerinnen und Wähler im Westerwald wählt inzwischen AfD, Kleinstparteien oder gar nicht mehr – weil sie diese zerstörerische Energiepolitik ablehnen! Das ist kein Protest aus Unvernunft. Das ist die Stimme einer Bevölkerung, die sich von der Politik verraten fühlt. Die zusieht, wie eine einst sichere und diversifizierte Energieversorgung zerstört und nun auf volatile Energiequellen umgelenkt wird, die dennoch eine fossile Kraftwerksinfrastruktur benötigen, um funktionieren zu können. 50 Gaskraftwerke würden in 5 Jahren gebraucht. Zu sehen ist nichts von ihnen. Auch das Gas dafür hätte man nicht aufgrund unvernünftiger Poltiik. In einer solchen Lage noch vorhandene moderne und gut funktionierende Kraftwerke zu sprengen, zeugt von Wahnsinn. 

Wer von der CDU etwas grundlegend anderes erwartet als von der Ampelkoalition, täuscht sich offenbar gewaltig. Es war die CDU unter Bundeskanzlerin Merkel, die den Atomausstieg vollzog – jenen Ausstieg, den Bundeskanzler Merz heute als unumkehrbar bezeichnet, obwohl er selbst noch vor der Bundestagswahl 2025 von einer Rückkehr gesprochen hatte. Weltweit kehren Länder zur Kernkraft zurück. Nur die Deutschen gehen einen Sonderweg, für den sie von der ganzen Welt inzwischen verspottet werden. Stattdessen investiert man Milliarden in Windräder an Schwachwindstandorten, die kaum etwas ins Netz einspeisen können und dessen Stabilität auch noch akut schwächen.

Leider treibt auch die CDU die Windkraft an ungeeigneten Standorten voran. Auch die CDU lässt zu, dass kommerzielle Interessen der Windindustrie über Naturschutz, Trinkwasserschutz und Bürgerwillen gestellt werden. 


VI. Ein Appell – und eine Chance

Sehr geehrter Herr Dr. Enders, Sie haben das Anhörverfahren beim Innenministerium betrieben. Sie haben in Ihrer Stellungnahme an den Landtag klar und mutig Stellung bezogen. Das verdient Respekt – und es verdient Konsequenz.

Mit dem Wechsel der Landesregierung in Rheinland-Pfalz bietet sich nun eine Chance. Wenn die CDU tatsächlich mehr Verständnis für die physikalische und wirtschaftliche Realität dieser sogenannten Energiewende aufbrächte als bisher; wenn sie die Einwände von 530 Stellungnahmen als demokratischen Auftrag und nicht als lästigen Formalismus betrachtete; wenn sie eine faire regionale Lastenverteilung wirklich ernst nähme – dann könnte und müsste jetzt gehandelt werden. Die neue Landesregierung hätte es in der Hand, die vorgeschriebenen sinnlosen Flächenziele abzuändern und das LWindGG mindestens in Bezug auf Fristen, Flächen und die selbstauferlegte Rechtsfolge bei Zielverfehlung des RROP zu ändern. Denn Sie wissen, dass der Verlust der Steuerungsmöglichkeit droht und dann faktisch der gesamte Außenbereich der Region für die Windindustrie unkontrolliert geöffnet würde! 

Aber wird man es tun? Oder wird man sich das Armutszeugnis ausstellen, dieselbe Politik unter anderem Namen fortzusetzen?

Wir appellieren an Sie: Setzen Sie sich ein – für den Westerwald, für seine Menschen, für seine Natur, für seine Landschaft und für das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse. Nutzen Sie Ihr Amt, Ihre Stimme, Ihre Verbindungen in die neue Landesregierung. Widerstehen Sie dem Druck einer Energiepolitik, die Ineffizienz belohnt, Bürgerwillen ignoriert und unsere Region als Manövriermasse behandelt.

Wir erklären dabei unmissverständlich: Wir lehnen den Bau von Windkraftindustrieanlagen im Schwachwindgebiet des Westerwaldes grundsätzlich ab. Nicht aus Bequemlichkeit, nicht aus Unkenntnis – sondern weil die physikalischen, ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Argumente klar und eindeutig gegen diese Standorte sprechen. Ein Westerwald voller Windräder, die kaum etwas erzeugen, nicht ans Netz angeschlossen werden können und dennoch auf Jahrzehnte Landschaft, Natur, Trinkwasser und Existenzgrundlagen zerstören, ist kein Beitrag zur Energieversorgung. Er ist ein Denkmal politischen Versagens.

Die Menschen hier wählen nicht mehr. Oder sie wählen mit Protest. Geben Sie ihnen einen Grund, wieder an die Demokratie zu glauben.


Hinweis zur formalen Einordnung dieses Schreibens:

Dieser offene Brief ist ausdrücklich als förmliche Stellungnahme im Rahmen der derzeit laufenden 2. Anhörung und Beteiligung zur 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017, Kapitel 3.2 zu verstehen und zu behandeln.

Er wurde gleichlautend an alle Mitglieder der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald weitergeleitet und ist zur Kenntnis der Öffentlichkeit bestimmt.

In der Hoffnung auf Ihr entschlossenes Handeln,

mit freundlichen Grüßen

Eva Pucher-Palmer und Jörg Gaisbauer 

i.A. der Bürgerinitiative „Wir für Höhr-Grenzhausen“

 


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Hinweis:

Die Unterstützung des Offenen Briefes ist durch Artikel 17 GG – Petitionsrecht gedeckt: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Das schützt das Recht, Behörden und gewählte Gremien direkt anzuschreiben – per Brief, per E-Mail, auch per automatisch generierter E-Mail aus einer Petition heraus. Dieses Recht ist nicht an Portale oder vorgeschriebene Wege gebunden.