Antwort der Kreisverwaltung: Auskunft gemäß LTranspG RLP Zuwegung durch Trinkwasserschutzgebiet

Folgende Antwort zu unserer Anfrage bzgl der Zuwegung durch das Trinkwasserschutzgebiet Klasse 2 beim Bau des Windparks auf der Haiderbachhöhe erreichts uns von der Kreisverwaltung Westerwald am 27. Mai 2026:

Guten Tag Frau Pucher-Palmer, guten Tag Herr Gaisbauer,

Ihre u. a. Anfrage haben wir erhalten und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:

Im Bereich der Haiderbachhöhe wird derzeit auf Flächen der Gemarkung Wittgert ein Windpark, bestehend aus drei Anlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotordurchmesser vom 160 m, einer sich daraus ergebenden Gesamthöhe von 247 m und einer Nennleistung von 5,56 MW errichtet. Die hierzu vorliegende Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schließt die Herstellung der für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen Zuwegung mit ein.

Die hier interessierende Genehmigung enthält selbstverständlich auch Regelungen hierzu. Ich legen Ihnen einen Auszug der Genehmigungsurkunde mit den hierzu relevanten Passagen bei. Am Genehmigungsverfahren waren sowohl die untere, wie auch die bei der Betroffenheit von Wasserschutzgebieten zuständige obere Wasserbehörde im Rahmen der Fachbehördenbeteiligung beteiligt.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen damit zufriedenstellend beantwortet sind.

Freundliche Grüße
Im Auftrag
Olaf Glasner
Referatsleiter

Der Email anbei war dieser Auszug zur Wasserwirtschaft aus der Genehmigungsurkunde vom 9. Februar 2024