ABO Energy: Was die Krise bei für Lindlar und den Oberbergischen Kreis bedeutet

Die Krise beim Wiesbadener Windparkentwickler ABO Energy trifft den Oberbergischen Kreis. Gleich vier Kommunen sind in Windparkplanungen mit dem Unternehmen verwickelt: auf dem Lindlarer Vogelberg, dem Engelskirchener Heckberg, bei Strombach sowie in der Nähe des Biebersteiner Stausees in Reichshof. Was lange als Erfolg der Energiewende vor Ort gefeiert wurde, steht nun im dem Schatten einer möglichen Unternehmensinsolvenz.

Quelle: Kölnische Rundschau

Eilentscheidung unter Zeitdruck

Im Mittelpunkt steht Lindlar. Nördlich des Ortsteils Brochhagen sollten drei bis zu 250 Meter hohe Windindustrieanlagen entstehen. Das Bürgerenergiegesetz NRW schrieb enge Fristen vor: Bis zum 15. August 2025 musste die Gemeinde gegenüber ABO Energy Stellung zu einer Beteiligungsvereinbarung nehmen. Der Haupt- und Finanzausschuss kam mitten in den Sommerferien zu einer Sondersitzung zusammen und stimmte mehrheitlich zu.

Die Vereinbarung sah eine Beteiligung von 0,2 Cent je produzierter KWh vor sowie ein Nachrangdarlehen für die Öffentlichkeit. Über 20 Jahre hätten Lindlar rund 82.000 Euro und Wipperfürth rund 18.000 Euro jährlich zufließen können – insgesamt rund zwei Millionen Euro, mit Option auf fünfjährige Verlängerung.

Das Nachrangdarlehen: Bürger investieren, während es intern brennt

Ab dem 1. November 2025 bot ABO Energy Bürgerinnen und Bürgern aus Lindlar und Wipperfürth die Möglichkeit, mit Beträgen zwischen 500 und 10.000 Euro ein Nachrangdarlehen zu zeichnen – mit 6,5 Prozent Verzinsung jährlich bis Ende 2031.

Der Zeitpunkt ist heikel. Denn bereits am 20. November 2025 – nur drei Wochen nach Start des Bürgerangebots – veröffentlichte die Geschäftsführung eine erste offizielle Gewinnwarnung: Aus einem geplanten Jahresüberschuss von 29 bis 39 Millionen Euro wurde ein erwarteter Verlust von rund 95 Millionen Euro. Das Frankfurter Researchhaus First Berlin senkte sein Kursziel im Dezember 2025 von 97 auf 31 Euro und stufte das Risiko als „High“ ein. In dem Bericht heißt es, die Kursverluste zeigten, dass „manche Marktteilnehmer eine Insolvenz fürchten“. Die Bürger in Lindlar und Wipperfürth, die ihr Geld investiert hatten, erfuhren davon vermutlich nichts – zumindest nicht durch ABO Energy selbst.

Im Januar 2026 folgte die nächste Korrektur: Der Verlust für 2025 wurde auf rund 170 Millionen Euro beziffert. Ursachen waren verschobene Windprojekte sowie massive Sonderabschreibungen auf Projekte in mehreren Ländern. Die Banken einigten sich auf eine Stillhaltevereinbarung, die Gläubiger vorerst auf ihre Kündigungsrechte verzichten lässt. Die Anleihegläubiger stimmten Sanierungsbeschlüssen mit über 99 Prozent zu – doch der Anleihekurs war zuvor zeitweise auf unter 17 Prozent des Nennwerts gefallen. Dass ABO Energy derweil Projekte abstößt, um Liquidität zu gewinnen, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Den im Bau befindlichen Windpark bei Himmighofen hat das Unternehmen kurz vor Fertigstellung an die uniPlan Gruppe aus Dresden verkauft – ein Dienstleister für ein nicht namentlich genanntes Family Office.

Am 12. Mai 2026 veröffentlichte ABO Energy die nächste Meldung: Das Sanierungsgutachten sieht das Unternehmen als grundsätzlich sanierungsfähig an – allerdings nur, wenn eine tragfähige Sanierungsfinanzierung gelingt. Gleichzeitig musste die Gesellschaft den Verlust des hälftigen Grundkapitals nach § 92 AktG anzeigen: Das bilanzielle Eigenkapital ist durch die Verluste von rund 213 Millionen Euro (Ende 2024) auf geschätzte 40 bis 50 Millionen Euro zusammengeschmolzen – weniger als ein Viertel des Vorjahreswerts. Diese gesetzliche Meldepflicht ist kein Insolvenztatbestand, aber ein ernstes Warnsignal. Bis Ende Mai muss ein unabhängiger Gutachter die Durchfinanzierung bestätigen – fällt dieses Testat negativ aus, endet die Stillhaltevereinbarung, und eine Insolvenz wäre kaum mehr abzuwenden.

Was bedeutet das für Bürger mit Nachrangdarlehen?

Die Antwort ist rechtlich eindeutig und finanziell unbequem: Nachrangdarlehen stehen in der Gläubigerhierarchie ganz unten. Im Insolvenzfall werden zuerst Banken, Lieferanten und Arbeitnehmer bedient. Bei einem Verlust von über 170 Millionen Euro bliebe für Nachranggläubiger aller Voraussicht nach nichts übrig – Totalverlust wäre das reale Szenario. Ob ABO Energy beim Vertrieb des Darlehens im November 2025 ausreichend über die bereits intern bekannte Schieflage aufgeklärt hat, ist eine Frage, die Anlegervertreter und möglicherweise die BaFin beschäftigen dürfte.

Für die vier betroffenen Kommunen stellen sich dringende Fragen:

  • Wer führt laufende Bauprojekte zu Ende, falls ABO Energy insolvent werden sollte?
  • Gelten geschlossene Beteiligungsvereinbarungen noch?
  • Und wer haftet gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die auf ein Unternehmen vertraut haben, das zu diesem Zeitpunkt intern bereits in der Krise steckte?

Bis Ende Mai entscheidet sich, ob das Sanierungskonzept trägt. Für viele Menschen im Oberbergischen Kreis geht es dabei nicht nur um abstrakte Unternehmenskennzahlen – sondern um ihr eigenes Erspartes.