Am 9. Juli 2025 fand die 3. Ausschußsitzung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald zur 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans 2017 in Montabaur statt. Hierbei geht es im Rahmen der politischen Ziele Flächen für den weiteren Windkraftausbau festzulegen – ein Grund für die WG Pucher-Palmer den Prozess aufmerksam zu verfolgen.
Pläne ernten vor Ort massive Kritik
Im September 2024 hatten die Bürger des gesamten Planungsgebietes – und damit auch in unserer Verbandsgemeinde – die Möglichkeit, über eine Bürgerbeteiligungsplattform innerhalb einer kurzen Frist Einwände und Bedenken zu formulieren. Diese Möglichkeit der aktiven Beteiligung am politischen Prozess wurde rege genutzt, bot sie doch die seltene Gelegenheit, Meinungen und Kritik zu Windkraftanlagen vor Ort mitzuteilen. Auch die BI „Wir für Höhr-Grenzhausen“ hatte bezüglich der in der Verbandsgemeinde ausgewählten Flächen ihre kritische Stellungnahme eingereicht, die auf der Website eingesehen werden kann.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte ebenso eine kritische Stellungnahme formuliert, vor allem vor dem Hintergrund, dass die hier ausgewählten Windvorrangflächen im Bereich des Köppel und der Linderhohl allesamt in unseren Wasserschutzgebieten liegen.
Befassten sich die ersten beiden Sitzungen der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald zunächst mit organisatorischen Themen, sollte es nun in der dritten Sitzung zum ersten Mal um den gutachterlichen Sachstandsbericht der strategischen Umweltprüfung und um die Beratung ausgewählter Stellungnahmen gehen. Zwei Mitglieder der Bürgerinitiative „Wir für Höhr-Grenzhausen“ waren als Besucher vor Ort und verfolgten die Beratung des Ausschußgremiums.
Leider konnte man von dieser Sitzung nur enttäuscht sein: Krankheitsbedingt fiel der Sachstandsbericht des Gutachterbüros und damit TOP 2 aus. Der leitende
Planer der SGD Nord, Herr Eul, fasste stattdessen kurz einige Ergebnisse zusammen: Etwa 0.58% der bisher ins Auge gefassten Flächenkulisse müssten entweder aufgrund von Umweltbelangen ausgeschlossen werden oder würden sehr wahrscheinlich eine Hauptprüfung erforderlich machen. Dies sei aber zeitlich kaum zu schaffen. Durch diese Umstände entfallen einige Flächen aus dem Entwurf, welche konkret erfuhr man allerdings nicht. Im Ergebnis sei allerdings das politisch gesetzte Ziel von 1,4% der Regionsfläche schwer erreichbar, so Eul.
An dieser Stelle muß angemerkt werden, dass das 1,4% Ziel nur ein Zwischenziel bis 2027 darstellt – bis 2032 sollen es 2,2% werden. Nun läßt sich schon das Zwischenziel kaum erreichen ohne die Grenzen von Naturparks und Wasserschutzgebieten aufzuweichen oder zu verletzen. Bundesweit wurden von der Ampelregierung gesetzliche Abstände zu Siedlungen bereits verringert und das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Dass Schutzregeln also noch weiter reduziert werden, wird wohl unvermeidbar sein. Und wird es dann bei 2,2% bleiben?
Einwände der Bürger? – Fehlanzeige!
Hatte man erwartet, dass die Einwände der Bürger – wenn auch in zusammengefasster Form – in dieser Sitzung Gegenstand sein würden, so wurde man enttäuscht:
Wichtig waren für die Planer zunächst die Abstände zur Radaranlage TIRA in Wachtberg und zum Radioteleskop Effelsberg bei Bad Münstereifel. Der Abstand zur Radaranlage soll von 4 km auf 20 km erweitert werden – gut für den Kreis Ahrweiler, da so mindestens 9 Flächen und 4 weitere Teilflächen von Windkraftanlagen verschont bleiben. Möglicherweise führt dies aber dazu, dass andere Regionen mehr Flächen opfern müssen.
Zur Erreichung der Flächenziele nimmt man wiederum den schon massiv mit Windturbinen bebauten Hunsrück ins Visier, wo im vergangenen Jahr auf Bitten des bereits stark belasteten Kreises ein Moratorium einstimmig beschlossen wurde. Zweifelhaft sind die gesetzten Flächenziele allerdings schon deshalb, da die Schätzungen auf der Leistungsfähigkeit früherer Anlagen beruhen und Effizienzsteigerungen bei der tatsächlich erzeugten Strommenge ausser Acht lassen. Ein Umstand, der bei der vergleichbaren Veröffentlichung der Planungsgemeinschaft Südthüringen derzeit massive Kritik hervorruft. Dort weist man nun 68 Quadratkilometer mitten im Thüringer Wald als Windvorranggebiet aus (mehr dazu hier).
„Ich denke, vielen Bürgerinnen und Bürgern wird ein Stein vom Herzen fallen, dass es zu keinem weiteren massiven Ausbau von Windkraftanlagen im Kreisgebiet kommt.“
Landrat Volker Boch/Rhein-Hunsrück Kreis
Fazit
Beraten oder diskutiert wurde in der Sitzung nichts, stattdessen lauschte man den Planern, die das Gremium informierten. Fragen zu den Flächen gab es keine. Bislang entsteht leider der Eindruck, dass die vorgebrachten Argumente der Bürger in den bisherigen drei Sitzungen keine Rolle spielen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es aber aufgrund der Veränderungen im Plan in diesem Jahr zu einer 2. Offenlage kommen. Die nächste Sitzung ist für den 16. September 2025 geplant.