Genehmigt im Schnellverfahren: Dachsenhausen und Welterod ohne echte Bürgerbeteiligung

Innerhalb von sechs Wochen hat die SGD Nord zwei weitere Windkraftvorhaben in unserer Region genehmigt: am 31. August 2026 vier Anlagen in Dachsenhausen, am 14. Oktober 2026 die zweite Anlage in Welterod. Die Behörde beruft sich in beiden Fällen auf gesetzliche Erleichterungen. Das Ergebnis ist dasselbe: Die Bürgerinnen und Bürger hatten keine förmliche Gelegenheit, Einwendungen zu erheben.

Quelle: https://www.niederwallmenach.org/

Dachsenhausen: Öffentlichkeitsbeteiligung erst angekündigt, dann gestrichen

Der Projektierer iTerra hatte selbst versprochen, das Verfahren freiwillig mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Geplant war, die Genehmigungsunterlagen vier Wochen öffentlich auszulegen, damit Anrainer und andere Interessierte sie einsehen und Stellungnahmen abgeben können. Daraus wurde nichts: Nach eigener Darstellung stellte iTerra das förmliche Verfahren auf ein vereinfachtes um. Begründung: Fristen im Regionalplanverfahren und das Risiko, die bestehende Planungsrechtsgrundlage zu verlieren. So sank die Bearbeitungszeit von rund sieben auf etwa drei Monate, und das Projekt kann an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur am 1. November 2026 teilnehmen.

Im Klartext: Der Termin der nächsten Förderauktion war wichtiger als die Mitsprache der Menschen vor Ort. Wer Akzeptanz für Windkraft fordert, kann Beteiligung nicht streichen, sobald sie zeitlich stört.

Welterod: Keine UVP, kein förmliches Verfahren

Auch die zweite Welteroder Anlage, eine Nordex N175 mit 266,5 Metern Gesamthöhe, wurde im vereinfachten Verfahren nach §§ 4 und 19 BImSchG genehmigt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist dort gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder auch nur eine UVP-Vorprüfung fand nicht statt. Die SGD verweist auf § 6 WindBG und die frühere Umweltprüfung auf Planebene.

Diese Prüfung betraf aber eine Fläche, nicht diese konkrete Anlage an diesem konkreten Standort. Wie sich ein fast 270 Meter hohes Bauwerk auf Wald, Arten und das Wohnumfeld auswirkt, wurde nicht projektbezogen in einem offenen Verfahren untersucht. Rechtlich mag das zulässig sein. Eine sorgfältige Abwägung, die die Betroffenen nachvollziehen können, ist es nicht.

Sichtbar von der Marksburg

Die Anlagen in Dachsenhausen stehen rund sechs Kilometer von der Marksburg entfernt, dem Wahrzeichen des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal. Selbst die SGD Nord geht davon aus, dass von der Burg aus die Rotorspitzen zu sehen sein werden. Hinzu kommt die vorgeschriebene Befeuerung und Kennzeichnung wegen der Nähe zum Flughafen Hahn. Die Anlagen werden damit auch nachts weithin sichtbar sein.

Noch vor rund zehn Jahren hatte die SGD Nord einen kleineren Windpark mit drei Anlagen bei Dachsenhausen als nicht raumverträglich abgelehnt. Die Anlagen sind seither deutlich größer geworden, die Burg ist dieselbe geblieben. Was hat sich also geändert, außer der politischen Großwetterlage?

Quelle: Blick Aktuell

Verkauft: Wer haftet für den Rückbau?

Parallel wechseln die Eigentümer. ABO Energy hat den Windpark Himmighofen-Kasdorf mit vier Anlagen und 16,8 MW sowie die erste Welteroder Anlage verkauft. Laut Handelsregister gehört die Himmighofener Projektgesellschaft heute zur Solvent/uniPlan-Gruppe in Zossen bzw. Dresden. Die Welteroder Gesellschaft gehört zu einer neu gegründeten Holzem-Gesellschaft in Hörstel. ABO selbst befindet sich weiter in der Sanierung. Die Stillhaltevereinbarung mit den Finanzierungspartnern läuft bis zum 30. November 2026.

Für Gemeinden und Grundstückseigentümer sind jetzt folgende Fragen entscheidend:

  • Ist die Rückbausicherheit für jede Anlage in voller Höhe hinterlegt, und bei wem? Wurde sie beim Eigentümerwechsel übertragen oder neu gestellt?
  • Sind alle Pacht- und Nutzungsverträge mit sämtlichen Pflichten auf die neuen Gesellschaften übergegangen, einschließlich Wegenutzung, Ausgleichsmaßnahmen und Nebenabreden?
  • Welche Zusagen an Gemeinden und Bürger, etwa Beteiligungsangebote, gelten weiter, und wer steht dafür ein?
  • Wer ist künftig Ansprechpartner bei Lärm, Schattenwurf oder Schäden?

Die Projektgesellschaften sind GmbH & Co. KGs, deren Haftung begrenzt ist. Umso wichtiger ist, dass Rückbau und Rekultivierung durch Sicherheiten abgedeckt sind, die eine Insolvenz oder einen weiteren Weiterverkauf überstehen. Darüber gibt es bislang keine öffentlichen Angaben.