Kaum ein Politikfeld wird so konsequent mit guten Absichten verkauft wie der Windkraftausbau. Es gehe um Klimaschutz, um bezahlbaren Strom, um Versorgungssicherheit und um Wertschöpfung vor Ort. Folgt man aber dem Geld statt den Pressemitteilungen, ergibt sich ein anderes Bild: ein System, in dem Bürger auf mehreren Wegen gleichzeitig zahlen, das Geld bei wenigen landet und ausgerechnet die Stellen, die über Genehmigungen entscheiden, selbst am Ausbau mitverdienen.
Dreimal zur Kasse gebeten

Seit dem 1. Juli 2022 steht die EEG-Umlage nicht mehr auf der Stromrechnung. Das wurde als Entlastung gefeiert. Tatsächlich wurde die Rechnung nur umgeschrieben. Die garantierten Einspeisevergütungen werden seitdem aus Steuergeld bezahlt, zunächst über den Klima- und Transformationsfonds, seit Januar 2025 direkt aus dem Bundeshaushalt. Der Bürger zahlt also weiter, nur eben über seine Steuern statt über seinen Stromzähler.
Der zweite Weg läuft über die Netzentgelte. Netzausbau und Engpassmanagement, also das Hoch- und Herunterfahren von Kraftwerken, wenn der Strom nicht dorthin kommt, wo er gebraucht wird, kosteten zuletzt jedes Jahr rund 2,7 bis 3,1 Milliarden Euro. Für 2025 bis 2028 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit rund 16 Milliarden Euro. Diese Kosten landen bei allen Stromkunden. Betreiber abgeregelter Anlagen werden dabei für Strom entschädigt, der nie ins Netz ging.
Der dritte Weg ist der eleganteste: Weil die Netzentgelte inzwischen selbst zur Belastung geworden sind, bezuschusst der Bund sie seit 2026. Zusammen mit den Strompreishilfen für die Industrie sind dafür im Haushalt 2026 über 10 Milliarden Euro gebunden. Das Geld stammt teilweise aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, also aus neuen Schulden. Man senkt die Stromrechnung von heute mit Krediten, die die Steuerzahler von morgen tilgen. Die Kosten verschwinden nicht, sie werden nur unsichtbarer gemacht. Und mit der geplanten Umlage für neue Gaskraftwerke, auf die sich Union und SPD im April 2026 verständigt haben, kommt bereits der nächste Posten hinzu.
Steuern, Netzentgelte, Schulden: Der Bürger zahlt auf allen drei Kanälen. Der Anlagenbetreiber dagegen bekommt seine Vergütung für 20 Jahre gesetzlich garantiert, abgesichert durch das Eigentumsrecht des Grundgesetzes. Das Risiko liegt beim Steuerzahler, die Rendite beim Investor.
Der größte Geldbatzen gehts ins Ausland
Die Lobby wird nicht müde zu betonen, jeder Euro aus der Windkraft bleibe in der Region. Ein Blick auf die Eigentümerstruktur der großen Profiteure zeigt etwas anderes. Bei RWE ist der Staatsfonds von Katar größter Einzelaktionär, dahinter folgt der US-Vermögensverwalter BlackRock. Der Großteil der übrigen Anteile liegt bei institutionellen Investoren, viele davon in Nordamerika und im Nahen Osten. Die deutschen Kommunen, die bei RWE noch beteiligt sind, erhalten aus der Dividende vergleichsweise bescheidene Beträge. Laut Recherchen des ZDF-Magazins Frontal gehörte 2024 der überwiegende Teil des in deutschen Offshore-Windparks erzeugten Stroms ausländischen Investoren.
Auch die industrielle Wertschöpfung wandert ab. Photovoltaikmodule kommen ganz überwiegend aus China. Für einen großen Nordsee-Windpark von RWE wurden die Stahltürme bei einem chinesischen Hersteller bestellt. Was beim Bürger als Steuer und Netzentgelt abgebucht wird, finanziert so Renditen und Arbeitsplätze im Ausland. Vor Ort bleiben Pachten für wenige Flächeneigentümer, Gewerbesteuer für einzelne Standortgemeinden und die 0,2 Cent pro Kilowattstunde, die Betreiber den Kommunen freiwillig zahlen dürfen. Gemessen an dem, was dieselben Bürger zuvor über Steuern und Netzentgelte eingezahlt haben, sind das Krümel vom eigenen Kuchen.
Die Behörde verdient mit
Besonders aufschlussreich ist, wer an den Genehmigungen selbst verdient. In Rheinland-Pfalz sind seit 2023 die Struktur- und Genehmigungsdirektionen für neue Windkraftanträge zuständig. Die Gebühren richten sich nach dem Investitionsvolumen und liegen in der Praxis bei rund 0,7 Prozent. Bei einer modernen 7-MW-Anlage mit etwa 12 Millionen Euro Investition sind das rund 84.000 Euro, für eine einzige Anlage. Ein dokumentierter Bescheid aus dem Kreis Mainz-Bingen kam schon 2021 auf knapp 110.000 Euro pro Anlage.
Die SGD hat keinen eigenen Haushalt. Die Gebühren fließen in den Landeshaushalt, und zwar in den Einzelplan des Klimaschutzministeriums, also genau des Hauses, das den Windkraftausbau politisch verantwortet. Ein Antrag, der abgelehnt wird, bringt dem Land nichts. Ein Windpark mit zehn Anlagen bringt fast eine Million Euro. Das ist keine Unterstellung von Bestechlichkeit einzelner Sachbearbeiter. Es ist ein struktureller Interessenkonflikt: Eine Behörde kann nicht unbefangen prüfen, wenn ihr übergeordnetes Ministerium sowohl die Ausbauziele verantwortet als auch an jeder erteilten Genehmigung verdient.
Die Länder als Unternehmer
Die Länder sind in diesem System nicht Schiedsrichter, sondern Mitspieler. Viele von ihnen sind über die Staatsforsten selbst Flächeneigentümer und verpachten Waldstandorte an Projektierer. Pachten von 20.000 bis 50.000 Euro pro Anlage und Jahr sind üblich. Baden-Württemberg hält knapp die Hälfte des Energiekonzerns EnBW, der selbst massiv in Wind- und Solarparks investiert. Kommunale und regionale Versorger wie die Energieversorgung Mittelrhein treten als Projektierer auf, etwa bei den geplanten 15 Anlagen von rund 280 Metern Höhe im Raum Neuwied, in der Kernzone des Naturparks Rhein-Westerwald, auf Waldflächen des Fürstenhauses zu Wied und der Stadt.
Wer gleichzeitig Gesetzgeber, Genehmigungsbehörde, Flächenverpächter und Anteilseigner ist, hat an jedem einzelnen Windrad ein finanzielles Interesse. Die Frage, ob eine Anlage an einem Standort sinnvoll ist, ob sie wirtschaftlich Strom liefert, wenn er gebraucht wird, oder ob sie Natur, Landschaft und Trinkwasser gefährdet, tritt dahinter zurück. Die Natur hat mal wieder keine Lobby – erst Recht nicht Bündnis 90/Die Grünen.
Wenn gute Gründe nicht mehr zählen
Dass Einwände kaum noch ins Gewicht fallen, ist politisch gewollt. Seit der EEG-Novelle gilt Windenergie als Vorhaben von „überragendem öffentlichem Interesse“. Das ist keine Floskel, sondern eine rechtliche Gewichtung: In der Abwägung treten Artenschutz, Landschaftsbild, Lärmschutz und Wasserrecht im Zweifel zurück. Regionalplanungen mit Karten, Offenlagen und Einwendungsfristen erwecken den Eindruck von Steuerung und Beteiligung. Doch was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, bleibt bebaubar, sobald ein Eigentümer einen Pachtvertrag unterschreibt.
Und der Bürgerwille? In Quirnbach im Westerwald sprachen sich im März 2026 in einer amtlichen Einwohnerbefragung 55,6 Prozent gegen den geplanten Windpark „Drei Eichen“ aus, sieben Anlagen mit fast 300 Metern Höhe. Zwei Monate später leitete der Gemeinderat trotzdem den Bebauungsplan ein. Zwei Ratsmitglieder legten aus Protest ihr Mandat nieder. Rechtlich war das zulässig, denn die Befragung war nicht bindend. Politisch zeigt es, was Beteiligung in diesem System bedeutet: Gefragt wird, entschieden wird unabhängig davon. Und die Entscheidung beruht ausschließlich auf finanziellen Interessen.
Worum es tatsächlich geht
Ginge es um bezahlbaren Strom, würde man nicht Milliarden in Netzentgeltzuschüsse stecken, um die Folgen des eigenen Ausbaus zu kaschieren. Ginge es um Versorgungssicherheit, bräuchte man keine neue Umlage für Gaskraftwerke, die einspringen, wenn kein Wind weht. Ginge es um wirksamen Klimaschutz, würde man auf Dächer von Supermärkten, Gewerbehallen, Schulen und Krankenhäusern setzen, wo Strom tagsüber direkt verbraucht wird, statt Wälder und Ackerflächen zu überbauen. Dass diese Option seit 25 Jahren kaum vorangetrieben wird, hat einen einfachen Grund: Mit Eigenversorgung lassen sich keine Rechnungen schreiben, keine Pachten kassieren und keine Genehmigungsgebühren einnehmen.
Was übrig bleibt, ist eine Umverteilungsmaschine. Von der breiten Masse der Steuerzahler und Stromkunden fließt das Geld zu Investoren, Konzernen, Großgrundbesitzern und in die Kassen der Länder, die über den Ausbau selbst entscheiden. Wer verstehen will, warum Genehmigungen trotz guter Gegengründe erteilt werden, muss nicht nach Verschwörungen suchen. Er muss nur fragen, wer an jedem Windrad verdient und wer am Ende die Rechnung bezahlt.
