
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Neuregelung geeinigt. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition wird durch ein neues „Gebäudemodernisierungsgesetz“ ersetzt.
Was fällt weg:
Der umstrittene Paragraf 71, das Kernstück der GEG-Reform unter Robert Habeck, wird gestrichen. Damit wird auch die sogenannte 65-Prozent-Regel abgeschafft, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollten. Außerdem wird die Pflicht gestrichen, ab 2045 alle Heizungen vollständig mit erneuerbarer Energie zu betreiben, und die Beratungspflicht beim Einbau einer neuen Heizung entfällt ebenfalls.
Was stattdessen kommt:
Immobilienbesitzer dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen. Unionsfraktionschef Jens Spahn kommentierte, der Heizungskeller werde damit wieder zur Privatsache. Allerdings müssen Lieferanten von Erdgas und Heizöl ab 2028 eine Grüngasquote erfüllen, die bei bis zu einem Prozent startet und schrittweise steigen soll. Die Förderung für klimafreundliche Heizungen soll bis mindestens 2029 bestehen bleiben.
Grüngas:
Entweder Biomethan oder durch Elektrolyse erzeugter sogenannter grüner Wasserstoff – beides wird niemals in ausreichender Menge verfügbar sein. Es handelt sich hier wieder einmal um eine Utopie.
Merke:
Natürlich entstandenes Methangas wie beispielweise das durch Kuhfürze und -rüplse ist NICHT bio und damit böse und klimaschädlich. Wohingegen nur maschinell vergorene Biomasse WIRKLICH ECHT bio ist! Also nicht verwechseln!

Quelle: Wirtschaftswoche
Und dann gibt es ja auch noch die EU-Gebäuderichtlinie (offiziell: EPBD – Energy Performance of Buildings Directive), die im Mai 2024 in Kraft getreten ist und bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
- Neubauten: Ab 2030 müssen alle Neubauten sogenannte „Nullemissionsgebäude“ sein – also Gebäude, die keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort verursachen. Für öffentliche Gebäude gilt das schon ab 2028.
- Bestandsgebäude: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands soll bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gegenüber 2020 sinken. Dabei gibt es allerdings keine individuelle Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude – wie die Länder das Ziel erreichen, bleibt ihnen überlassen. Bei Nichtwohngebäuden müssen hingegen 16 Prozent der energetisch schlechtesten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 saniert werden.
- Fossile Heizungen: Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärmeversorgung ergreifen – bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben. Allerdings ist das als „indikatives Ziel“ formuliert, also nicht ganz so hart wie eine strikte Pflicht.
- Solaranlagen: Auf neuen Wohngebäuden wird die Installation von Solaranlagen spätestens ab Ende 2029 verpflichtend, sofern technisch und wirtschaftlich machbar.
Nun ja – es stehen eben Wahlen an – da verteilt man Beruhigungspillen und macht Versprechungen, die man nach den Wahlen eben leider dann doch nicht durchhalten kann. Ihr wißt ja – „die EU hat gesagt, da können wir leider nix tun“…