Am 16. September 2025 fand die 4. Ausschußsitzung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald zur 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans 2017 statt. Hierbei geht es im Rahmen der politischen Zielvorgaben darum, sogenannte Windvorrangflächen für den weiteren Windkraftausbau festzulegen – ein Grund für die WG Pucher-Palmer den Prozess aufmerksam zu verfolgen.
Viele Stellungnahmen aus der Bevölkerung
In dieser Sitzung referierte Herr Eisenhut vom Gutachterbüro ARGUS über die Sachstände der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die im Rahmen der Offenlage nach § 9 Abs. 2 ROG eingegangen rund 530 teils umfangreichen Stellungnahmen führten u.a. nun nach zeitintensiver Auswertung ebenso wie die Natura-2000-Vorprüfungen zu einer weiteren Reduzierung der Flächen. Da es keine Informationen zu Anlagenzahl, -typen oder -standorten in dieser Planungsphase gibt, gestalten sich konkrete Umweltprüfungen grundsätzlich äußerst schwierig und können nur allgemein und mit geringer Detailtiefe bleiben.
Die Bürgerinitiative „Wir für Höhr-Grenzhausen“, in Stadt- und Verbandsgemeinderat verteten durch die WG Pucher-Palmer, hatte sich im Vorfeld der Offenlage eingehend mit den in unserer Verbandsgemeinde ausgewählten Vorrangflächen befaßt und insbesondere aufgrund der Lage innerhalb unserer Wasserschutzgebiete, der unmittelbaren Nähe zu unseren Trinkwasserbrunnen bzw. zum geplanten Waldspielplatz des Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums „Zweite Heimat“ sowie der Zugehörigkeit des beliebten Wandergebietes und Tourismusmagnets „Köppel“ zum Naturpark Rheinland-Nassau (teilweise Natura 2000 Gebiet) vehement gegen eine Ausweisung der in unserer VG angedachten Areale ausgesprochen. Der Aufforderung, sich an der Offenlage mit einer Stellungnahme am politischen Prozeß aktiv zu beteiligen, waren offensichtlich überdurchschnittlich viele Bürger unserer VG gefolgt und haben Ihre Ansichten und Wünsche entsprechend der Planungsgemeinschaft vorgetragen. Auch die Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung richtete sich ausdrücklich gegen die hier ausgewählten Flächen und wurde mit der Stimmenmehrheit der FWG, CDU, FDP und WG Pucher-Palmer im Rat verabschiedet und eingereicht.
Als Resultat der hohen Beteiligung muß nun der Beratung mehr Zeit eingeräumt werden und auch in der kommenden öffentlichen Ausschußsitzung am 27.11.2025 wird noch nicht final über die offenen Stellungnahmen beraten werden. Zudem werde der Beschluß zur erneuten Offenlage ebenfalls nicht zeitnah herbeigeführt werden können – diese soll demnach erst Anfang des kommenden Jahres erfolgen.
Flächenziele kaum erreichbar – Fristverlängerung möglich?
Das Erreichen des 1. Teilflächenziels, 1,4% der Fläche des Planungsgebietes als Windvorranggebiet bis 31.12.2026 auszuweisen, erweist sich somit als äußerst schwierig: 44 Flächen mußten bereits aus der angedachten Flächenkulisse wegen erheblicher Beeinträchtigungen herausgenommen werden. Die Erreichbarkeit des 2. Teilziels – die Ausweisung von 2,2% der Landesfläche bis 31.12.2032 laut LWindGG – erscheint der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald derzeit als vollkommen unrealistisch. Dies ist nachvollziehbar, denn nachdem bereits Vogel- und Naturschutz, seit Jahrzehnten ausgewiesene Naturparks und Wasserschutzgebiete aufgrund der durch die Ampelkoalition eingeführten Gesetzgebungen kein Hindernis mehr für den Bau metertiefer Stahlbetonfundamente in mit 250 m hohen Türmen mehr darstellen: Welche verbliebenen Verhinderungsgründe werden als nächstes gestrichen werden, um die geforderten mehr als 2% der Landesfläche für die Industriebauten zu „erschließen“?
Die Planungsgemeinschaft strebt nun – sinnvollerweise – zunächst eine Fristverlängerung für das Erreichen des ersten 1. Teilflächenziels beim Ministerium an. Man versucht, Zeit zu gewinnen.
Um wenigstens dieses 1,4% Flächenziel zu erreichen, ist man nun wiederum an den Rhein-Hunsrück-Kreis herangetreten. In der Vergangenheit hatte sich der Rhein-Hunsrück-Kreis dem Thema Windkraft aufgeschlossen gezeigt: Infolgedessen stehen dort inzwischen ca. 300 Anlagen der Windindustrie. Weitere sind in Planung wie bspw. für Emmelshausen – 180m neben der Wald Kita – und den Vorderhunsrück. Doch auch wenn man sich dort politisch bemüht hat, die Gemeinden mit Pachteinnahmen zu locken, auf den Gewöhnungseffekt („Die Kinder von heute wachsen mit der Windkraft auf und werden mit dem Anblick vertraut sein.“) bzw. die Beschwichtigung mit Parallelen zu historischer Technik gesetzt hat („Überhaupt ist die Windkraftnutzung der Menschheit schon seit mehr als 2000 Jahren bekannt. Schon im alten Ägypten bewegte die Windkraft mechanische Wasserpumpen.“): Der Widerstand der Bevölkerung wächst seit Jahren mit jeder Windturbine weiter an. Im Mai 2024 feierte Landrat Volker Boch schließlich das beschlossene Windkraftmoratorium für den Rhein-Hunsrück-Kreis, der die massive und erdrückende Ausweisung weiterer Vorranggebiete, insbesondere für den Soonwald, zunächst verhindert hatte. Bis zu 200 weitere Anlagen wären möglicherweise hinzu gekommen. Nun könnte dieser Beschluß das Papier nicht mehr wert zu sein. Der Stein, der den Bewohnern des Hunsrücks damals „vom Herzen gefallen“ ist, droht nun zurückzurollen.
Fazit
Es wird gerade in Regionen, die bereits stark ausgebaut haben, zunehmend schwieriger zu vermitteln, dass die Bewohner in einem immer dichter werdenden Wald aus Industrieanlagen leben sollen. Spätestens der 2018 erschienene Kinofilm „End of Landschaft“ von Jörg Rehmann hat vielen Bürgern im Hunsrück eine Stimme verliehen. Vielleicht sollte man den Menschen mal zuhören?


Quellen: