In der Ausgabe (Nr 10/2026) des Kannenbäckerland Kurier wurde auf Seite 13 die Änderung des Bebauungsplans am Limes veröffentlicht. Den beigefügten Bildern ist zu entnehmen, dass eine Ausgleichsfläche zwischen 2 Gewerbeflächen der Stadt Hamm (Sieg) ausgewiesen wurde.



Quelle: Kannenbäckerland Kurier Nr 10/2026, Google Maps
Haben wir auf unserem Gemeindegebiet keine Flächen zur Verfügung, die man als Ausgleichsfläche hätte ausweisen können? Findet dieser Flächenausgleich über eine interkommunale Vereinbarung oder ein sogenanntes Ökokonto statt? Wie wird dabei für den Bürger nachvollziehbar, dass die Fläche naturschutzfachlich geeignet ist, den Eingriff zu kompensieren?
Am 12.März 2026 erging unten stehende Email an Thomas Lind vom Fachbereich Bauen und Umwelt zur Klärung der Frage, wieviele und inwieweit Ausgleichsflächen für Bauprojekte in der VG Höhr-Grenzhausen überhaupt zur Verfügung stehen.
Sehr geehrter Herr Lind,
auf Nachfrage von Herrn Gaisbauer verwies uns Bürgermeister Marco Weißer an Sie.
Wir möchten hiermit gemäß § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften des
Bundesnaturschutzgesetzes (§ 15 BNatSchG) sowie des Baugesetzbuches (§ 135a BauGB) gerne den Zugang zu folgenden Umweltinformationen
beantragen:
- Vollständige Auskunft über alle im Gebiet der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen festgesetzten, vertraglich gesicherten oder
im Ökokonto erfassten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, einschließlich: – Lage und Größe der jeweiligen Flächen
– Art und Umfang der festgesetzten Maßnahmen
– Zuordnung zum jeweiligen Eingriff bzw. Bebauungsplan
– Datum der Festsetzung oder vertraglichen Sicherung- Auskunft über den aktuellen Stand des gemeindlichen Ökokontos, insbesondere: – Welche Flächen als Ökokontoflächen anerkannt wurden
– Welche Punkte/Werteinheiten gutgeschrieben wurden
– Welche davon bereits für Eingriffe abgebucht wurden und welche noch verfügbar sind- Auskunft darüber, ob Ausgleichsmaßnahmen für Bebauungspläne der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen auf dem Gebiet anderer Gemeinden durchgeführt
wurden, sowie Angaben zu Art, Lage und Umfang dieser externen Maßnahmen.- Übersendung oder Einsichtnahme in das gemeindliche Kompensationsflächenkataster oder eine vergleichbare Dokumentation der Ausgleichsmaßnahmen.
Wir bitten um Übersendung der Informationen in digitaler Form (per E-Mail) oder, soweit dies nicht möglich ist, um Mitteilung eines Termins zur Akteneinsicht.
Gemäß § 3 Abs. 3 UIG bitte ich um Bearbeitung meines Antrags innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Sollte eine Verlängerung der
Bearbeitungsfrist erforderlich sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung unter Angabe der Gründe.Soweit für die Beauskunftung Gebühren anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung der voraussichtlichen Kosten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Gaisbauer und Eva Pucher-Palmer
Bisher haben wir auf unsere Anfrage keine Antwort erhalten.