Blockheizkraftwerke, Ökostrom, zwanzig Jahre garantierte Einnahmen – die Nürnberger Isar-Amper Erneuerbare Energien GmbH versprach Kleinanlegern ein sicheres Geschäft mit der Energiewende. Heute ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigen Betrugs, und den Anlegern droht der Totalverlust.

Wer verstehen will, worum es bei Isar-Amper ging, muss nur in den Verkaufsprospekt von 2014 schauen. Das zentrale Verkaufsargument war das Erneuerbare-Energien-Gesetz: Netzbetreiber müssten Ökostrom vorrangig abnehmen, die Vergütung sei für zwanzig Jahre festgeschrieben. Das Unternehmen warb ausdrücklich mit „20 Jahren Sicherheit“. Die Sicherheit, die man verkaufte, war also keine unternehmerische, sondern eine staatliche – bezahlt von allen Stromkunden über die EEG-Umlage.
Das Modell war einfach: Privatleute kauften allein oder als Kommanditgesellschaft ein Blockheizkraftwerk, verpachteten es an Isar-Amper zurück und erhielten feste monatliche Zahlungen. Die Rechnung im Prospekt klang verlockend. Aus rund 5.600 Euro sollten nach zwanzig Jahren 10.000 Euro werden, aus knapp 100.000 Euro rund 182.000 Euro. Nicht erwähnt wurde prominent, dass der Anspruch auf die EEG-Vergütung nur bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen besteht – für echten Ökostrom hätten die Anlagen etwa mit Biogas laufen müssen.
Quelle: Apollo News
Kraftwerke in der Lagerhalle
Im Juli 2025 stellte das Unternehmen Insolvenzantrag, im März 2026 wurde das Verfahren eröffnet. Was Insolvenzverwalter Harald Schwartz vorfand, ist ernüchternd: Von 65 Blockheizkraftwerken produzierten zum Zeitpunkt der Insolvenz nur 11 Strom – und auch die mit Verlust. Mehr als 40 Anlagen standen in Lagerhallen, an mindestens einem Standort fand sich gar keine Anlage. Von 59 Kommanditgesellschaften, die formal Kraftwerke bezahlt hatten, ließen sich nur 21 überhaupt einer Anlage zuordnen. Die Betriebshaftpflicht war seit Monaten abgelaufen. Eine Nürnberger Anlegerkanzlei berichtet zudem, dass weder Pachtverträge noch die versprochenen notariellen Grunddienstbarkeiten vorgelegt wurden.
Den Schulden von rund 32 Millionen Euro steht ein Vermögen von weniger als einer Million gegenüber. Über 170 Anleger haben sich bereits gemeldet. Nach Einschätzung des Insolvenzverwalters wurden die monatlichen Auszahlungen teils aus dem Geld neuer Käufer bestritten – ein Schneeballsystem. Für die Anleger ist das doppelt bitter: Diese Scheingewinne sollen sie nun womöglich zurückzahlen. Ein Mann, der 80.000 Euro investierte, soll 20.000 Euro erstatten.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt gegen vier Verantwortliche. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Grünes Etikett, alte Gier
Unabhängig davon, wie die Gerichte urteilen, zeigt der Fall ein Muster. Die Energiewende wird politisch als moralisches Projekt verkauft, als Dienst am Planeten. Doch das EEG hat einen Markt geschaffen, in dem nicht der Wettbewerb, sondern die staatlich garantierte Abnahmepflicht die Rendite sichert. Wo der Staat zwanzig Jahre Einnahmen verspricht, finden sich Geschäftsmodelle, die genau darauf gebaut sind – und am Rande eben auch solche, bei denen das grüne Etikett vor allem Vertrauen erzeugen soll. Bei Isar-Amper war die Subventionsgarantie nicht Beiwerk, sondern Kern des Angebots.
Kein Einzelfall
Isar-Amper reiht sich ein in eine Serie. Ab 2021 standen zwei Vorstände der Göttinger Erneuerbare Energien Versorgung (EEV) vor Gericht; sie sollen rund 500 Anleger mit falschen Versprechen über einen Windpark und ein Biomasseheizkraftwerk um etwa sechs Millionen Euro gebracht haben. 2022 wurde Hendrik Holt zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er erfundene Windparks verkauft und damit rund zehn Millionen Euro eingenommen hatte. Laut RBB setzte er sich aus dem offenen Vollzug in Berlin nach Dubai ab und wurde dort im September 2026 festgenommen.