In Heilbach in der Eifel, einer Gemeinde mit wenigen hundert Einwohnern, liegen Planungsunterlagen für ein Windprojekt, an dem seit Jahren gearbeitet wurde. Der Bürgermeister, ein Christdemokrat, hat vergangenen Monat im Deutschlandfunk angerufen, um seinen Frust loszuwerden: Banken und Investoren springen ab, rund eine Million Euro sei umsonst geplant worden. Es ist bereits das zweite Mal, dass dieses Projekt an Politik scheitert. 2017 hatte die FDP in den Mainzer Koalitionsverhandlungen mit SPD und Grünen strenge Abstandsregeln durchgesetzt, an denen die erste Variante zerbrach.
Der Fall ist kein Einzelfall und auch kein rheinland-pfälzisches Problem. Er beschreibt, was gerade im gesamten Süden passiert, und er beschreibt es genauer, als den Beteiligten lieb sein dürfte.
Was da wirklich abgeschrieben wird
Eine Million Euro Planungskosten sind kein Schaden, den Berlin angerichtet hat. Sie sind eine Vorleistung, die eine Gemeinde erbracht hat, bevor eine Förderzusage vorlag. Wer Gutachten, Flächensicherung und Projektentwicklung finanziert, ohne einen Ausschreibungszuschlag in der Hand zu haben, trägt ein Risiko. Dieses Risiko hat sich realisiert.
Dass das jetzt überall gleichzeitig geschieht, hat einen Grund: Es wurde überall gleichzeitig gewettet. Und zwar auf den Fortbestand eines Fördersystems, über das keine einzige dieser Gemeinden entscheidet.

Das Referenzertragsmodell ist ein Eingeständnis
Windkraft wird in Deutschland nicht überall gleich vergütet. Das Referenzertragsmodell rechnet schwächere Standorte über Korrekturfaktoren hoch. Im Regierungsentwurf für das EEG 2027 steigt der Faktor für den 50-Prozent-Standort in der Südregion auf 1,65. Für dieselbe Kilowattstunde zahlt der Steuerzahler im Süden also deutlich mehr als an der Küste. Ein Staatssekretär im Wirtschaftsministerium beziffert, was daran hängt: rund 900 bis 1.000 genehmigte Süd-Anlagen wären ohne diese Anpassung wirtschaftlich nicht ans Netz gegangen.
Ein Mechanismus, dessen erklärter Zweck der Ausgleich von Standortnachteilen ist, bestätigt amtlich, dass diese Nachteile bestehen. Und selbst mit diesem Ausgleich reicht es nicht: Vor Einführung der Ausschreibungen entfielen etwa 20 Prozent des Zubaus auf die Südregion, seither sind es unter 10 Prozent. Zuletzt kamen nur Standorte mit rund 70 Prozent Standortgüte zum Zug. In der Februarrunde 2026 standen Geboten über 7.858 Megawatt lediglich 3.445 Megawatt Ausschreibungsvolumen gegenüber.
Der Süden verliert nicht, weil ihn jemand benachteiligt. Er verliert, weil in einem knappen Kontingent die teureren Projekte hinten anstehen. Die Forderung nach einer Südquote oder nach Sonderausschreibungen von zehn Gigawatt für 2027 und 2028 ist deshalb keine Fehlerkorrektur. Sie ist der Wunsch, den Preiswettbewerb an dieser Stelle auszusetzen. Also Sozialismus statt Marktwirtschaft.
Was die Kommunen gekauft haben
Die Bürgermeisterinitiativen treten als Verteidiger der Energiewende auf. Ihre Argumente sind überwiegend haushaltspolitisch. Ein bayerischer Kollege beziffert im selben Artikel, worum es geht: Seine Gemeinde hat die Gewerbesteuereinnahmen von 750.000 Euro im Jahr 2020 auf 1,5 Millionen 2025 gesteigert, zum Großteil dank Erneuerbarer. Dazu kommt die gesetzliche Beteiligung nach § 6 EEG, die von 0,2 auf 0,3 Cent je Kilowattstunde steigen soll. Der Satz eines Mitinitiators in Oberfranken beschreibt die Lage präzise: Adressat sei längst nicht mehr die Landeshauptstadt, sondern Berlin.
Ideologisch ist daran weniger die Motivation als der Rahmen, der die Wette plausibel machte. Landesklimaschutzgesetze, Klimaneutralitätskorridore, Flächenziele von 2,2 Prozent der Landesfläche bis 2030 in Rheinland-Pfalz, 1,8 Prozent in Baden-Württemberg. In diesem Rahmen erschien es risikolos, siebenstellig vorzufinanzieren. Dass der Heilbacher Bürgermeister der CDU angehört und in Oberfranken ein Bürgermeisterappell mit 230 Unterzeichnern quer durch die Parteien läuft, zeigt: Das ist keine Sache der Grünen. Es ist die Sache von Gemeinden, die aus einem Bundesgesetz ein Geschäftsmodell gemacht haben.
Quelle: T-Online
Warum das Geld jetzt knapp wird
Die EEG-Förderung läuft seit 2023 direkt über den Bundeshaushalt. Für 2026 hat der Bundestag 16,2 Milliarden Euro bewilligt, die Bundesregierung rechnet mit 17 bis 20 Milliarden. Gleichzeitig sieht der Entwurf für 2027 Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro bei 118,7 Milliarden Nettokreditaufnahme vor, mit den Sondervermögen zusammen gut 200 Milliarden. Die Zinsausgaben verdoppelt sich von 41,9 Milliarden 2027 auf voraussichtlich 80,7 Milliarden 2030, bei Bundessteuereinnahmen in der Größenordnung von 400 Milliarden also in Richtung eines Fünftels. Der Bundesrechnungshof warnt, dass sich die finanziellen Handlungsräume dadurch immer weiter verengen.
Reiches Paradigmenwechsel ist vor diesem Hintergrund weniger Energiepolitik als Kassenlage. Das Netzanschlusspaket verlagert Abregelungsrisiken auf die Betreiber, Pachtdeckel und gesenkter Höchstwert drücken die Kosten. Nimmt man diese Stützen weg, zeigt sich, welche Projekte ohne Staatsgeld tragfähig sind.
Fazit
Der Bund kürzt keine Zukunftsinvestition, er beendet eine Subventionserwartung. Für Heilbach, für die Eifel und für Hunderte Gemeinden zwischen Westerwald und Allgäu ist das bitter. Es ist aber kein Beleg für Versagen in Berlin, sondern für das Risiko kommunaler Investitionen, deren Geschäftsgrundlage aus einem Bundesgesetz besteht. Wer diese Grundlage für dauerhaft hielt, hat sich über die Natur von Subventionen getäuscht.