Bürgermeister lässt Presse nicht rein, ruft die Polizei – und erteilt Platzverweise auf Pauschalverdacht. Was am Mittwochabend in Vielbach geschah, wirft grundlegende Fragen über Demokratieverständnis und Pressefreiheit auf.

Die Westerwälder Zeitung und das Naturschutz Magazin wurden trotz Presseausweis von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der rechtliche Rahmen für Einwohnerversammlungen nach § 16 GemO RLP sieht weder ein Recht des Bürgermeisters vor, die Presse generell auszuschließen, noch deckt er einen pauschalen Platzverweis gegen friedlich Versammelter ohne individuelle Prüfung einer konkreten Gefahr.
Quelle: WW Kurier
Anmerkung: Obige Pressemitteilung im WW Kurier wurde offensichtlich aus dem Netz genommen. Wer hat dies veranlaßt? Ein wütender Bürgermeister, der sich sein Projekt nicht von den Bürgern, deren Interessen er eigentlich vertritt, verderben lassen möchte?
Im Gebiet „Drei Eichen“ zwischen den Ortsgemeinden Vielbach, Leuterod, Helferskirchen und Quirnbach (VGs Wirges und Selters) wird ein Windindustriegebiet geplant – das Projekt betrifft also mehrere Gemeinden der Region. Die Gemeinde Vielbach ludt für den gestrigen Abend des 12.Mai 2026 zu einer Einwohnerversammlung nach § 16 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung, dem klassischen Instrument direkter Bürgerbeteiligung. Was Bürgermeister Schneider daraus machte, war jedoch das genaue Gegenteil von Beteiligung: eine hermetisch abgeriegelte Veranstaltung, vorbereitet mit einem Flugblatt, das nur in Vielbach selbst verteilt wurde – und vor deren Tür am Ende die Polizei stand.
Gezielt ausgesperrt
Die Dramaturgie des Abends begann nicht erst an der Hallentür. Schon im Vorfeld ließ Bürgermeister Schneider ein gesondertes Flugblatt nur in Vielbach verteilen, das unmissverständlich klarstellte: Nur Vielbacher Bürger sind willkommen, die Weitergabe des Flyers versucht man per Copyright Label zu unterdrücken. Den eigenen Bürgern verpaßte man quasi einen Maulkorb.
Bei der Einwohnerversammlung präsentierten Vertreter der Energieversorgung Mittelrhein (evm) sowie des Schwerpunktforstamts Windenergie ihre Positionen – ein kuratiertes Programm aus Befürwortern und Behörden, ohne jede kritische Gegenstimme. Vertreter der Bürgerinitiative „Erhaltet unsere Natur und Wälder“, die auch Mitgleider aus Vielbach vertritt, und der Naturschutzinitiative e.V. erhielten keine Gelegenheit, ihre Gegenposition vorzubringen. Draußen blieben auch zwei Redakteure mit gültigem Presseausweis: eine Mitarbeiterin der Westerwälder Zeitung sowie ein Redakteur des Naturschutz Magazins. Beide wurden nicht eingelassen.
Das ist bemerkenswert: § 16 GemO RLP macht den Bürgermeister zum Leiter einer Einwohnerversammlung – nicht zum Zensor dessen, wer die Demokratie beobachten darf. Pressevertreter hätten problemlos zugelassen werden können: ohne Rede- oder Fragerecht, aber mit dem Recht, zu berichten. Schneider entschied anders. Transparenz als Störfaktor.
Polizei auf Zuruf, Platzverweis auf Pauschalverdacht
Als sich vor der Halle Menschen versammelten – BI-Mitglieder, Privatpersonen, Pressevertreter – rief Bürgermeister Schneider die Polizei. Die Beamten erschienen, sahen ein Banner der Bürgerinitiative und unterstellten den Anwesenden kurzerhand, eine nicht angemeldete Versammlung abzuhalten und die Veranstaltung stören zu wollen. Auf dieser Grundlage erteilten sie allen vor der Halle stehenden Personen einen Platzverweis – pauschal, ohne Ansehen der Person, ohne individuelle Prüfung der Störungsabsicht.
Das ist rechtlich zumindest erklärungsbedürftig. Ein Platzverweis setzt eine konkrete Gefahr voraus, keine bloße Vermutung. Wer schweigend vor einer Gemeindehalle steht – als Journalist, als Privatperson, als Mitglied einer BI – übt damit noch keine Störung aus. Die Begründung, man gehe davon aus, dass alle Anwesenden die Veranstaltung stören wollten, klingt nach Kollektivverdacht, nicht nach rechtsstaatlicher Einzelfallprüfung.
Außerdem: Gefahr für was? Oder für wen?
Ein Projekt, das viele betrifft – aber nur wenige befragen darf
Besonders paradox wirkt der Ausschluss vor dem Hintergrund, dass der geplante Windpark eben keine reine Vielbacher Angelegenheit ist. Mehrere umliegende Gemeinden sind von dem Projekt unmittelbar betroffen. Anwohner aus diesen Gemeinden haben ein legitimes Interesse daran zu erfahren, was auf dieser Versammlung besprochen wurde – und was nicht. Sie wurden ebenso ausgesperrt wie die Presse, die im Auftrag der Öffentlichkeit berichtet. Dass in den Nachbargemeinden nicht einmal das einschränkende Flugblatt verteilt worden war, macht die Sache nicht besser.
Eine Einwohnerversammlung nach § 16 GemO ist kein Geheimtreffen. Sie ist ein Instrument demokratischer Willensbildung, eingebettet in den öffentlichen Diskurs. Wer sie zur geschlossenen Informationsveranstaltung umfunktioniert, kritische Stimmen systematisch herausschreibt und die Polizei bemüht, um unerwünschte Beobachter zu vertreiben, der hat die Funktion dieses Instruments nicht verstanden – oder bewusst ausgehöhlt.
Was sollte nicht gehört werden?
Diese Frage stellt sich nun zwangsläufig. Wenn eine Versammlung zu einem Thema stattfindet, das eine ganze Region bewegt, und der Bürgermeister alle Mühe darauf verwendet, jeden Außenstehenden fernzuhalten, eine einseitige Bühne für Projektbefürworter zu errichten und die Presse vor der Tür stehen zu lassen – was sollte dann dort gesagt werden, das die Öffentlichkeit nicht hören durfte?