Windkraft gegen Volkswillen: Wie das Land Rheinland-Pfalz eine Region in die Enge treibt

Die Sitzung der Regionalvertretung Mittelrhein-Westerwald am 26. Februar 2026 in Lahnstein dauerte keine 45 Minuten. Was in dieser knappen Zeit beschlossen wurde, wird die Region noch Jahre beschäftigen – und zeigt exemplarisch, wie Energiepolitik von oben gemacht wird – auch gegen den erklärten Willen der Menschen vor Ort.

Massiver Widerstand aus der Bevölkerung – und trotzdem

Als die Planungsgemeinschaft im Herbst 2024 ihren ersten Planentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans öffentlich auslegte, antwortete die Bevölkerung mit einem unmissverständlichen Signal. Rund 530 teils umfangreiche Stellungnahmen gingen ein – von Privatpersonen, Kommunen und Projektierern, zu insgesamt rund 17.000 Hektar vorgeschlagener Windenergieflächen. In sechs Sitzungen hat sich der zuständige Ausschuss A2 durch diesen Berg an Einwänden gearbeitet, rund 300 Einzelflächen in Steckbriefen geprüft und abgewogen. In vielen Fällen bestätigten sich bei näherer Prüfung tatsächliche Ausschlussgründe.

Das ist auf den ersten Blick ein Erfolg für die Kritiker. Auf den zweiten Blick ist es keiner. Denn das Land Rheinland-Pfalz hat die Planungsgemeinschaft längst massiv unter Druck gesetzt.

Ein Ziel, das kaum zu erreichen ist – und dann kommt das nächste

Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald wurde gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2027 mindestens 1,4 Prozent ihrer Regionsfläche als Windindustriegebiete auszuweisen. Das klingt nach einer überschaubaren Größe, ist in der Praxis aber ein enormes Problem. Viele Flächen sind aus verschiedenen Gründen ungeeignet: Die Radaranlage TIRA in Wachtberg hat allein rund 13 potenzielle Windenergieflächen aus der Planung gekippt. Das Radioteleskop Effelsberg schränkt ein weiteres großes Gebiet ein. Natura-2000-Schutzgebiete, Mindestabstände zu windsensiblen Tierarten, Vorgaben des Naturparks Nassau, Einschränkungen durch Siedlungen und Infrastrukturen in den Nachbarbundesländern Hessen und NRW – die Liste der Hindernisse ist lang und wurde im Planungsverfahren immer länger. Es ist ja nicht so, als gäbe es in Rheinland-Pfalz nur eine öde Wüste!

Die Planungsgemeinschaft hat die Landesregierung in einer förmlichen Stellungnahme, eingereicht beim Innenausschuss des Landtags im November 2025, auf genau diese Schwierigkeiten hingewiesen. Das neun Seiten lange Dokument, unterzeichnet von Vorsitzendem Landrat Dr. Peter Enders, ist in seiner Deutlichkeit bemerkenswert. Der Gesetzentwurf führe zu einer „eklatanten Überbelastung“ der Region und konterkariere die Ergebnisse der landeseigenen Flächenpotenzialanalyse, heißt es darin. Die Zahlen, die die Planungsgemeinschaft vorlegt, sind erdrückend: Für die Region Mittelrhein-Westerwald müssten laut LWindGG sage und schreibe 90 Prozent des gesamten vom Land selbst als geeignet ermittelten Flächenpotenzials als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Von einer „regionalen Abwägung“, schreibt die Planungsgemeinschaft, könne dabei keine Rede mehr sein. Die Region werde vom Gesetzgeber schlicht dazu gezwungen, faktisch die gesamte als geeignet ermittelte Fläche für die Windenergie freizugeben.

Besonders brisant ist der regionale Vergleich, den die Stellungnahme zieht: Während Mittelrhein-Westerwald praktisch sein gesamtes Potenzial ausschöpfen soll, bleiben in Rheinhessen-Nahe rund 60 Prozent des ermittelten Flächenpotenzials unangetastet – obwohl dort erheblich mehr restriktionsfreie Flächen vorhanden sind. Die Planungsgemeinschaft hat ausgerechnet, dass eine faire Verteilung – nämlich 58 Prozent des jeweiligen regionalen Potenzials, wie es das Land selbst als Maßstab anführt – für Mittelrhein-Westerwald einen Flächenbeitragswert von lediglich 1,19 Prozent ergeben würde. Stattdessen werden 1,83 Prozent politisch ideologisch gefordert.

Die Antwort des Landes auf diese sorgfältig begründete Stellungnahme? Sie wurde als „unbegründet“ abgetan. Das Gesetz wurde trotzdem so verabschiedet. Nicht einmal eine reguläre Beratung des Regionalvorstandes war vor Abgabe der Stellungnahme möglich – die Frist war so knapp bemessen, dass eine beantragte Fristverlängerung schlicht abgelehnt wurde. Die Planungsgemeinschaft musste unter Zeitdruck und ohne ordentliche Beratungsgrundlage Stellung nehmen – und wurde dann ignoriert.

Und nun erhöht das Land den Druck weiter: Zusätzlich zu den 1,4 Prozent bis Ende 2027 sollen bis Ende 2030 bereits 1,83 Prozent der Regionsfläche ausgewiesen sein. Eine Region, die nicht weiß, wie sie 1,4 Prozent rechtssicher zusammenbekommen soll, soll also kurz darauf noch mehr liefern. Und wer das nicht schafft, bekommt seinen Regionalplan schlicht nicht genehmigt. So steht es im Gesetz.

Der Hunsrück: Ein Moratorium mit Verfallsdatum

Besonders brisant ist die Situation im Rhein-Hunsrück-Kreis. Windpark reiht sich an Windpark, die Landschaft der Hunsrückhochfläche ist seit Jahren geprägt von Rotoren.

In Anerkennung der windindustriellen Vorleistungen hat die Regionalvertretung nun beschlossen, im Hunsrück ein Moratorium zu verhängen: In der laufenden ersten Teilfortschreibung des Regionalplans sollen dort nur noch Flächen aufgenommen werden, die bereits kommunal gesichert, genehmigt oder zumindest verwaltungsintern vorabgestimmt sind.

Das klingt nach Schutz. Es ist aber nur ein halber. Denn Flächen, die bereits ausgewiesen und genehmigt sind, können weiter bebaut werden – das Moratorium hält die Windindustrie nicht auf, es verlangsamt sie allenfalls an den Rändern. Und selbst diese Verlangsamung steht auf wackligen Beinen. Denn mit den aktuellen Zahlen lässt sich das Flächenziel von 1,83 Prozent ohne den Hunsrück schlicht nicht erreichen. Die Planungsgemeinschaft weiß das selbst und hat es in ihrer Stellungnahme an den Landtag klar benannt: Der Gesetzentwurf fordere faktisch, die Flächenkulisse im Hunsrück enorm zu erhöhen – um damit die Flächen in anderen Landesteilen zu schonen. Das sei, so die Planungsgemeinschaft, „rechtlich und politisch unangemessen“.

Die rot-grüne Landesregierung ignoriert ihre Bürger und regiert gegen ihren Willen

Die Landesregierung sieht das anders. Oder genauer: Sie sieht es gar nicht. Das Moratorium wurde zur Kenntnis genommen – und das Flächenziel trotzdem so festgelegt, dass es ohne eine spätere Aufweichung eben dieses Moratoriums nicht zu erreichen sein wird. Spätestens bei der zweiten Teilfortschreibung wird der Druck aus Mainz dazu führen, dass auch dieser letzte Schutzwall fällt. Was den Menschen im Hunsrück dann bleibt, ist die Erfahrung, dass ihre jahrzehntelangen Vorleistungen für die Energiewende am Ende mit noch mehr Windrädern belohnt werden.

Fast ein Fünftel des Gremiums verweigert die Zustimmung

Am Ende der Sitzung wurde abgestimmt. 48 Mitglieder stimmten für die vorliegenden Beschlüsse zur zweiten Offenlage, 2 dagegen, 9 enthielten sich. Fast ein Fünftel der 59 anwesenden Mitglieder war nicht bereit, diese Planung vollumfänglich mitzutragen. In einem Gremium, das in der Regel auf Konsens ausgerichtet ist, ist das ein bemerkenswertes Zeichen des Unbehagens.

Es ist das Unbehagen einer Region, die das Gefühl hat, von der Landespolitik systematisch alleingelassen zu werden. Die Einwände der Bevölkerung – rund 530 Stellungnahmen – wurden gehört, geprüft und dann weitgehend beiseitegelegt. Die Einwände der Planungsgemeinschaft selbst, sorgfältig begründet und mit konkreten Zahlen hinterlegt, wurden vom Land als „unbegründet“ abgetan, ohne dass eine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung erkennbar wäre. Was bleibt, ist ein Gesetz, das seinen Ausgang kennt – und eine Region, die ihn nicht aufhalten kann.

Wählt diese Landesregierung ab!