Quelle: Ratsinfosystem Höhr-Grenzhausen
Sehr geehrter Herr Weisser, sehr geehrte Ausschußmitglieder,
anbei übersende ich Ihnen zur Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen am 19.Februar 2026
folgende Fragen und bitte um Beantwortung entweder im Rahmen der Sitzung und/oder in schriftlicher Form.Fragen zu TOP 6 Beschlußvorlage 1/007/2026
Interkommunale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- 1.) Welche Herausforderungen bzw konkreten Gesetzesnovellierungen oder Richtlinien sind aktuell neu hinzugekommen, so dass nun der Anlass zur angestrebten Prüfung einer Zusammenlegung der Werke gerechtfertigt erscheint?
- 2.) Worin ist der genannte steigende Investionsbedarf genau begründet? Wurden in der Vergangenheit Einsparungen im Bereich der Wartung/Instandhaltung der Anlagen vorgenommen oder liegen die Kosten in den zu erwartenden weiteren Preissteigerungen? In welchem Maß spielt hierbei die Zweckvereinbarung zur interkommunalen Wasserversorgung kostenmäßig eine Rolle? Erfordert die Beimischung des Uferfiltrats neue Parametertestungen zur Einhaltung der Trinkwasserverordnung, die vorher aufgrund der Quellwasserbrunnen unnötig waren?
- 3.) Die Versorgungssicherheit und -qualität ist an erster Stelle, also vor der Wirtschaftlichkeit, zu nennen. Inwiefern haben sich die Anforderungen an die Versorgungssicherheit konkret erhöht?
- 4.) Was genau ist unter dem Begriff „stukturelle Annäherung“ zu verstehen? Inwieweit kann die Versorgungssicherheit durch Zentralisierung erreicht werden? In der Regel ist doch Dezentralisierung und Redundanz das Konzept der Wahl?
- 5.) Wieviele unterschiedliche Modelle sollen auftragsgemäß Inhalt der Bewertung durch die Kommunalberatung RLP GmbH sein? Werden diese die Kosten mit den heutigen IST-Kosten detailliert vergleichen? Ist mit dem Begriff „weitere zulässige Modelle“ eine Privatisierung der Wasserwirtschaft gemeint oder wird eine Privatisierung an dieser Stelle explizit ausgeschlossen?
- 6.) Wurde die vorliegende Beschlußvorlage durch den Wasserwerksleiter Alexander Häuser erstellt oder durch die Kommunalberatung RLP GmbH? Woher kam initial der Impuls, die Gespräche zur potentiellen Zusammenlegung der Wasserwerke überhaupt zu führen?
- 7.) Die Vorlage betont mehrfach die Ergebnisoffenheit. Gleichzeitig liest sich der Abschnitt „Mögliche Vorteile“ (4 ausführliche Punkte) deutlich umfangreicher und positiver als der Abschnitt „Herausforderungen“ (eher abstrakt formuliert). Besteht hier bereits eine Tendenz und dient die Prüfung eher der Legitimation eines gewünschten Ergebnisses? Zu den angepriesenen Vorteilen:
- 1.) Zukunftssicherheit und Stabilität: Eine Zusammenlegung verschärft das Problem: Know-How wird durch weniger Personal abgebaut, die Versorgungssicherheit/Resilienz wird zudem deutlich reduziert. Entsteht ein Problem, sind gleich zwei VGs und mehr Menschen betroffen als bei Eigenständigkeit.
- 2.) Wirtschaftlichkeit und Investitionsfähigkeit: Was ist hierbei unter dem Begriff „Skaleneffekte“ zu verstehen? Inwiefern fördert eine Bündelung die langfristige Planbarkeit der Investitionen?
- 3.) Professionalisierung und Qualitätssteigerung: Inwieweit wird den aktuellen Werksleitungen Unprofessionalität und unzureichende Arbeitsqualität vorgeworfen, so dass diese offenbar deutlich steigerungsfähig ist? Gibt es hierfür Beispiele? Welche Spezialisierungen sind über die aktuellen Kernaufgaben hinweg noch erforderlich?
- 4.) Stärkung der strategischen politischen Rolle: Die Wasserver- und -entsorgung sollte prinzipiell unpolitisch in erster Linie auf Versorgungssicherheit ausgerichtet sein und bleiben. Wasser als existenzielles Gut sollte frei von politischen Zielen sein. Was ist in diesem Kontext unter „modernen Organsiationsformen“ zu verstehen und inwieweit sind die derzeitigen Zuständigkeiten und Entscheidungswege unstrukturiert und unterlegen? Inwiefern sind die aktuellen Entscheidungsprozesse ineffizient, nicht wirkungsvoll und nicht nachvollziehbar? Gibt es hierfür Beispiele?
- 7a.) Warum werden nur Herausforderungen und Gestaltungsfelder erwähnt, aber keine Nachteile? Die Schaffung von organisatorischen Gremienstrukturen bedeutet doch einen organisatorischen Überhang, der Einspareffekte schnell wieder zunichte machen kann?
- 7b.) Wie unterschiedlich sind die Gebührenniveaus der beiden Wasserwerke aktuell? Wie wird sich der Bau der geplanten interkommunalen Wasserversorgungsleitung auf die aktuellen Gebühren jeweils auswirken? Wie werden die Gebührenzahler einbezogen? Grundsätzlich erfordert gleiche Leistung auch gleiche Kostenbeteiligung – die Frage nach rechtlicher Erfordernis und Sinnhaftigkeit ist überflüssig.
- 8.) Sind mit „sozialverträglicher Ausgestaltung von Personal- und Organisationsfragen“ Entlassungen gemeint?
- 9.) Ist mit der Auswahl der Kommunalberatung RLP GmbH, die zum Gemeinde- und Städtebund RLP (GStB) gehört und die grundsätzlich interkommunale Zusammenarbeit fördert, wirklich eine NEUTRALE Prüfung gewährleistet? Wurden Vergleichsangebote eingeholt?
- 10.) Wozu ist ein Auftaktgespräch/Erhebungsbogen erforderlich? Aufgrund der hier dargestellten Anforderungen scheint der Arbeitsauftrag bereits klar und es sollte doch möglich sein, das notwendige Zahlenwerk durch die Verwaltungen zur Verfügung zu stellen? Für was genau werden 6000€ für die Datenerhebung und -analyse veranschlagt? Diese Daten sollten doch bereits dem Personal- und Werkmanagement im Rahmen qualitativen Arbeitens vorliegen und ohne weiteres abrufbar sein?
- 11.) Wieviele Mitarbeiter sollen im Rahmen des Punkt 4 „Qualitative Interviews“ befragt werden? 4 Manntage für Gespräche mit Mitarbeitern a 30-60 Minuten werden laut Vorlage angesetzt. Sollte man von einer Kommunalberatungsgesellschaft nicht erwarten können, dass die mögliche Kooperation oder Zusammenlegung von Wasserwerken zu den eher typischen Beratungsleistungen gehört, so dass Interviewleitfäden und Erhebungsbögen bereits vorliegen sollten? Müßten nicht beide Werke bereits digital so gut aufgestellt sein, dass die benötigten Informationen sozusagen auf Knopfdruck bereitzustellen wären? Wozu genau dienen die Mitarbeiterbefragungen? Wurde der Personalrat hierbei einbezogen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- 12.) In der Beschlußvorlage wird beschrieben, dass ergebnisoffen Organisationsmodelle geprüft und verglichen werden sollen. Stattdessen werden unter Punkt 5 „Optimierungsempfehlungen“ „Lösungsansätze beschrieben“. Was muß man sich unter „zukunftsgerichteter Aufgabenerledigung insbes. die Ablauforganisation betreffend“ vorstellen? Sollten nicht vielmehr Organisations- und Kooperationsmodelle (Plural) erstellt, verglichen und bewertet werden? Was exakt ist hier also der Gegenstand der Beratung? Schließlich soll ja auch unter Punkt 3 breits Personalbedarf ermittelt werden: Für welches Modell – dies muß doch zunächst festgelegt werden? Eine fachliche ergebnisoffene Prüfung ist an dieser Stelle nicht mehr erkennbar. Immerhin ist es erfreulich, dass die PDF-Datei nicht extra berechnet wird.
- 13.) Inwiefern hat eine mögliche Zusammenlegung der Wasserversorgungswerke Einfluß auf die kommunale Wärmeplanung? Schließlich wurde in der durch die EVM erstellte Wärmeplanung von Nov. 2025 die Kläranlagen als potentielle Wärmequellen für die VG Höhr-Grenzhausen identifiziert und der Bau entsprechender Kraftwerke in die Planung aufgenommen.
- 14.) Inwiefern die Wasserversorgung dem direkten Einfluß der kommunalen Gremien durch eine Zusammenlegung entzogen wird, ist in jedem Fall intensiv zu diskutieren. Zwar sollen laut Vorlage die politischen Gremien die „zentrale Rolle in der Ausrichtung, Zieldefinition und Kontrolle der Werke“ behalten. Dies ist jedoch stark anzuzweifeln:
- 14a.) In welcher VG soll bei einer Zusammenlegung die Werksleitung liegen? Wer bestimmt darüber? Eine Werksleitung in der VG RaBa wäre dem VG Rat Höhr-Grenzhausen weitgehend entzogen, eine in der VG Höhr-Grenzhausen wäre dem VG Rat RaBa entzogen. Wird eine Zusammenlegung in einem größeren Verband zur Körperschaft des öffentlichen Rechtes (= Organisationsmodell) (ähnlich bspw. dem Aggerverband oder Wupperverband in NRW) langfristig angestrebt, wären die Kommunen höchstens „Anteilseigner“. Das Ziel eines solchen Wasserwirtschaftsverbandes ist allerdings klar auf finanziellen Gewinn ausgerichtet. Versorgungssicherheit ist nicht mehr oberstes Ziel.
- 14b.) Wird eine Zusammenlegung als Anschluß an die Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH (VWM) (= Organisationsmodell) angestrebt, wie es in der Zweckvereinbarung bereits vertraglich beschlossen wurde, ist die Kontrolle den kommunalen politischen Gremienstrukturen deutlich entzogen. Die VWM versorgt das Stadtgebiet Koblenz, Lahnstein, die VG Vallendar und den Zweckverband Industriepark A61 und wird zu 74% von den Stadtwerken Koblenz GmbH kontrolliert (die restlichen Anteile liegen bei der Stadt Lahnstein und der VG Vallendar). Zwar liegt die Geschäftsführung der VWM bei der Stadtwerke Koblenz GmbH, die laufenden Geschäfte werden allerdings im Rahmen eines Betriebsführungsvertrags von der Energieversorgung Mittelrhein AG (EVM) wahrgenommen. Die EVM ist bereits jetzt das größte kommunale Energie- und Dienstleistungsunternehmen in Rheinland-Pfalz und würde somit ihre Monopolstellung weiter ausweiten. Liegt hier nicht die Vermutung nahe, dass zukünftig eine Übernahme der Wasserwerke durch die Stadtwerke Koblenz Gmbh/EVM angestrebt wird? Über die Zweckvereinbarung der interkommunalen Wasserversorgung wurde bereits zu Lasten der Bürger Höhr-Grenzhausens und der anderen drei Kommunen die Infrastruktur beschlossen. So bezahlt und unterhält die VG Höhr-Grenzhausen laut Vereinbarung den Bau eines Pumpwerkes, das anschließend aber in den Besitz der VWM übergeht. Die Übernahme der Wasserwerke Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach durch die Stadtwerke Koblenz GmbH/EVM, die eine 100%ige Tochter der Stadt Koblenz und über die EKO2 Hauptanteilseigner der EVM AG ist, scheint damit vorgezeichnet zu sein. Ist es wirklich im Interesse der Bürger unserer Verbandsgemeinde, dass die Wasserversorgung und -qualität letztlich aus Koblenz kontrolliert wird statt von den lokalen kommunalen Vertretern? Schließlich bestimmt der Hauptansteilseigner am Ende maßgeblich über die Preisgestaltung und Qualität des Wassers, das derzeit in der VG Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach aufgrund der Quellgebiete der Montabaurer Höhe ein deutlich höheres Qualitätsniveau aufweist als das von Koblenz.
- 15.) Wird diese Entscheidung allein im Werkausschuß getroffen oder abschließend nochmal im VG Rat entschieden? Wurden diese Entscheidungen in Ransbach-Baumbach bereits im Werksausschuß vorgelegt oder entschieden? Oder steht das noch an? Wenn ja, wann? Wenn nein, wie sehen die Ergebnisse detailliert aus?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen und mit freundlichen Grüßen,
Eva Pucher-Palmer und Jörg Gaisbaueri.A. der Bürgerinitiative „Wir für Höhr-Grenzhausen“/Wählergruppe Pucher-Palmer