Infoveranstaltung Windenergie VG Wirges und Selters

Am Montag, dem 23. Februar 2026 findet in Wirges eine Informationsveranstaltung zum Thema Windenergie statt.

Aus Kapazitätsgründen bitten die Veranstalter um Anmeldung, eingeladen sind allerdings nur die Bürger der 33 Ortsgemeinden der VGs Selters und Wirges.

Da in unserer Region derzeit in verschiedenen Windparkprojekten (teils geplant, genehmigt und sogar bereits im Bau) über 60 Windkraftanlagen (Neuwied, Naturpark Rhein-Westerwald mit Dierdorf, Groß-/Kleinmaischeid, Sessenhausen, Naturpark Rheinland-Nassau mit Ransbach-Baumbach, Höhr-Grenzhausen etc) entstehen sollen, sollte das Interesse groß sein – melden Sie sich also zeitnah an!

Auch hinsichtlich dese Projektes zur interkommunalen Wasserversorgung im südlichen Westerwald (hier finden Sie eine kritische Betrachtung) haben diese Windpark Projekte Bedeutung über die VG Grenzen hinweg. Denn mit den von der CDU-SPD fortgeführten Gesetzen zur Beschleunigung des Windkraftausbaus der gescheiterten Ampel-Koalition werden Windkraftwerke nun allen Warnungen der zuständigen Fachbehörden zum Trotz in Trinkwasserschutzgebieten genehmigt. So geschehen auf der Haiderbachhöhe/Ransbach-Baumbach und jüngst in Großmaischeid/Kleinmaischeid.

Die Verbandsgemeinden Wirges und Selters haben eine Windenergie FAQ eingerichtet, die massiven Gesundheits- und Umweltrisiken der Windkraftanlagen werden hier allerdings erheblich bagatellisiert. So heißt es bspw:

Ein negativer Einfluss von Windenergieanlagen auf die Entwicklung von Immobilienpreisen__ _ist nicht belegbar.

Eine Studie des Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung RWI von 2019 zeigte, dass Windkraftanlagen zu sinkenden Preisen von Einfamilienhäusern in unmittelbarer Umgebung führen. Der Wert eines Einfamilien-Hauses in 1 km Entfernung zu einer Windkraftanlage sinkt lt. RWI-Studie durchschnittlich um gut 7,1 %. Mit zunehmendem Abstand von der Windkraftanlage verringert sich der Effekt. Bei einem Abstand von 8 bis 9 km haben Windkraftanlagen keine Auswirkungen mehr auf die Immobilienpreise. Am stärksten betroffen sind alte Häuser in ländlichen Gebieten, die in 1 km Entfernung durchschnittlich 23 % an Wert verlieren. Die Installation einer Windkraftanlage kann für Hausbesitzer also einen Vermögensverlust von mehreren zehntausend Euro bedeuten.

Schon nach drei bis fünf Monaten hat eine Windenergieanlage die Energie produziert, die für Herstellung, Betrieb und Entsorgung benötigt wurde. Dies ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sehr kurz. Fossile Energieerzeugungsanlagen amortisieren sich dagegen energetisch nie, denn es muss im Betrieb immer mehr Energie in Form von Brennstoffen eingesetzt werden, als man an Nutzenergie erhält.

Eine 2 MW Anlage (geplant sind deutlich höhere 7-8 MW Anlagen) besteht aus bis zu 260 Tonnen Stahl, für dessen Herstellung 300 Tonnen Eisenerz und 170 Tonnen Kokskohle – mit den entsprechenden CO2-Emissionen beim Abbau – benötigt werden. Für die Ende 2024 installierten Windkraftanlagen wurden insgesamt 14,5 Mio. Tonnen Stahl verbaut. Bei der Herstellung von 1 Tonne Stahl entweichen bis zu 1,5 Tonnen CO2. Bei einer Tonne Beton ca. 600 kg. Typischerweise werden 1.000 bis 1.600 Kubikmeter Beton für ein Fundament benötigt, was bis zu 350 Lieferungen durch dieselbetriebene Betonmischer-LKW bedeutet. Die Produktion von Zement ist eine der CO2-intensivsten Industrieprozesse weltweit. Pro Tonne Zement werden ca. 590 bis 600 kg CO₂ ausgestoßen. Die Zementindustrie verursacht weltweit bis zu 8 % der jährlichen CO2-Emissionen. Oben auf dem Turm thront die Gondel. Sie trägt die Nabe mit den Flügeln, das Getriebe (falls vorhanden) und den Generator. Ferner sind hier Schaltschränke untergebracht. Vor allem getriebelose Windkraftanlagen brauchen bis zu 300 kg Seltene-Erden wie Praseodym, Dysprosium, Terbium oder Neodym, die i.d.R. unter massivem Erdbewegungen u.a. in China von dieselbetriebenen Maschinen abgebaut und nach Deutschland verschifft werden müssen. Jede Windkraftanlage verbraucht jährlich zudem bis zu 10.000 Liter Schmierstoffe auf Rohölbasis.

Die Verwertung von Verbundmaterialien der Rotorblätter stellt weiterhin eine Herausforderung dar. Aktuell werden sie in der Zementindustrie oder thermisch verwertet.

Windrad-Schrott wird in den nächsten Jahren zu einem zentralen Abfallthema der Energiewende. Ein Recycling existiert nicht. Seit 2020 bis November 2025 wurden an Land in Deutschland bereits 2.766 Windkraftanlagen zurück gebaut. Für Rotorblätter aus GFK und CFK fehlt ein industrielles Verfahren zum
Recycling.
Zudem hat die Bundesregierung nach eigener Auskunft keinerlei Informationen zur Zahl und zum Verbleib ausgetauschter Rotorblätter. Daten
zur Behandlung, Entsorgung oder Wiederverwendung liegen demnach nicht vor. Der Windrad-Schrott landet dann in Zwischenlagern, in Provisorien oder in
teuren „Sonderwegen“ (der größte Teil wird geschreddert und mit hohem Energieaufwand verbrannt) d.h. Beseitigung statt Recycling.

So ist es wissenschaftlich belegt, dass Infraschall und Bodenschwingungen von Windenergieanlagen für Anwohnende deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen und keine gesundheitlichen Auswirkungen nachweisbar sind.

Diese Aussage stimmt nur in Bezug auf unser Gehör als Wahrnehmungsorgan. Infraschall zeichnet sich aber eben dadurch aus, dass er im nicht-hörbaren Bereich liegt. Der Infraschall von Windkraftanlagen wird durch periodische Luftdruckpulse verursacht. Er wird durch Wände, Fenster und Dächer kaum gedämpft und kann sich in Gebäuden sogar verstärken. Er kann Gehirnfunktionen beeinflussen und gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen. Gesundheitliche Beschwerden wie Schlafstörungen (kein REM-Schlaf), Schwindel, Herzrasen und Angstzustände werden in Abständen von bis zu 4–5 km berichtet. Die Gefahr liegt in der Periodizität und Steilheit der Druckpulse. Die WHO hat für gepulste Druckwellen im Frequenzband bis 10 Hz, bei kurzfristiger Exposition, einen Grenzwert von 60 dB festgelegt. Dieser Wert wird von Windkraftanlagen um das 100-fache überschritten. Die im Genehmigungsverfahren vorgelegten Schallgutachten beziehen sich nur auf den hörbaren Bereich (gemessen in Db (A)) und lassen den Infraschall (gemessen in Db (Z)) komplett aussen vor.

Von der Erosion betroffen ist die äußerste Schicht des Rotorblattes. Diese besteht aus Decklack auf Basis von Kunstharzen (z.B. Polyurethan oder Epoxidharz). Diese sind gesundheitlich unbedenklich.

Im ausgehärteten Zustand sind Epoxidharze ungiftig – allerdings gibt es keine Lacke, die nicht erodieren. Zudem sind die Rotorblätter der Witterung und damit Temperaturschwankungen, Regen, Schnee und Frost ausgesetzt. Die Geschwindigkeiten der Rotorblattspitzen liegen typischerweise zwischen 250-400 km/h – also deutlich im Bereich, wo Erosion durch Regentropfen und Partikel erheblich wird. Das abgetragene Material enthält u.a. folgende Substanzen:

  • Phenol /früher ein Desinfektionsmittel in Krankenhäusern, heute aufgrund seiner Toxizität verboten),
  • Bisphenol A (mutagen, DNA-schädigend, lebertoxisch, Zellgift),
  • Micro-Glasfasern (lungengängig)
  • biologisch kaum bis gar nicht abbaubare per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS („Ewigkeits-Chemikalien“)
Quelle: https://naturschutz-initiative.de/newsletterbeitrag/buerger-sagen-nein-zu-windindustrieanlagen-drei-eichen/