Windpark A3: 8 Windkraftanlagen im Wald – Genehmigung durch Ausnahmeregelungen

Am 15. Dezember 2025 erteilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für acht Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 in den Gemarkungen Kleinmaischeid, Großmaischeid und Giershofen. Was auf den ersten Blick wie ein routinemäßiges Genehmigungsverfahren aussieht, offenbart bei genauerer Betrachtung einen bemerkenswerten Umgang mit Umweltschutzvorschriften.

Massive Waldrodungen und geschützter Naturpark

Das Projekt der Vattenfall wiwi consult Erneuerbare Energie Südwest GmbH erfordert dauerhafte Waldrodungen von etwa 12,99 Hektar plus temporäre Rodungen von weiteren 9,49 Hektar. Insgesamt werden über 130.000 Quadratmeter Wald dauerhaft beseitigt, darunter wertvolle Altholzbestände. Die 249,5 Meter hohen Anlagen entstehen entlang der Autobahn A3 – im geschützten Naturpark „Rhein-Westerwald“.

§ 2 EEG: Der rechtliche Hebel

Die zentrale Grundlage für diese Ausnahmen bildet § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt „im überragenden öffentlichen Interesse“. Diese Formulierung wird systematisch genutzt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu überwinden. Faktisch wird der Artenschutz dem Klimaschutz untergeordnet.

Quelle: SGD Nord

Der rechtliche Rahmen erlaubt es mittlerweile, nahezu jedes Windkraftprojekt durchzusetzen, unabhängig von den ökologischen Kosten. Es gibt faktisch keine „No-Go-Areas“ mehr für Windkraft. Der Artenschutz ist endgültig zur Verhandlungsmasse geworden. Nichts ist mehr heilig.

Artenschutzrechtliche Ausnahmen: Die systematische Aushöhlung

Besonders problematisch ist die Häufung artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet grundsätzlich die Tötung geschützter Arten sowie die Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 BNatSchG). Im vorliegenden Fall wurden gleich mehrere solcher Ausnahmen erteilt:

  • Mäusebussard: Habitatzerstörung im Rotorradius: Für WEA 19 wurde die Entnahme eines aktiven Mäusebussard-Horstbaums genehmigt – im direkten Rotorradius der Anlage. Die Begründung: „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ gemäß § 2 EEG. Eine „Störkulisse“ soll verhindern, dass der Vogel sich erneut ansiedelt – die Umkehrung des Schutzgedankens.
  • Hirschkäfer: Umsiedlung mit ungewissem Ausgang: Für den streng geschützten Hirschkäfer wurde eine Umsiedlung angeordnet. Im Genehmigungsbescheid selbst wird eingeräumt: „Die Umsiedlung des Hirschkäfers stellt ein erhebliches fachliches und organisatorisches Problem dar. Eine Entnahme dieses Substrats ohne Beeinträchtigung der empfindlichen Entwicklungsstadien ist nur eingeschränkt möglich, da bereits geringfügige Veränderungen zu erheblichen Verlusten führen können.“ Dennoch wird die Umsiedlung angeordnet.
  • Weitere betroffene Arten: Die Liste ist lang: Mehrere kollisionsgefährdete Fledermausarten, höhlenbrütende Vögel (Grauspecht, Kleinspecht, Star, Trauerschnäpper), Neuntöter, Waldlaubsänger, Wildkatze, Haselmaus und Waldameisen. Für alle werden Ausnahmen, Umsiedlungen oder umfangreiche Betriebseinschränkungen verfügt.
Kompensationen: Geld statt Natur

Die Genehmigung sieht vor:

  • 696.077,68 € Ersatzzahlung fürs Landschaftsbild
  • 649.000 € Bankbürgschaft pro Anlage für Rückbau
  • 158.301 € für Wiederaufforstung, plus CEF-Maßnahmen wie Nistkästen und Heckenanlagen

Doch können solche Maßnahmen den Verlust von über 12 Hektar gewachsenem Wald und die Zerstörung von Horstbäumen wirklich ausgleichen? Besonders fraglich: Für den Waldlaubsänger soll die „Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in strukturreiche Bestände“ erfolgen – ein jahrzehntelanger Prozess, während der Lebensraumverlust sofort eintritt. Zum Schutz kollisionsgefährdeter Fledermäuse werden extensive Betriebseinschränkungen verfügt: Von April bis November müssen die Anlagen ab Sonnenuntergang (teils ab drei Stunden vorher) bis Sonnenaufgang stillstehen – bei Temperaturen über 10°C und Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s. Auch nach zweijährigem Monitoring bleiben erhebliche Einschränkungen bestehen.

Sicherheitsbedenken: Autobahn in Kipphöhe

Mehrere Anlagen stehen in weniger als „Kipphöhe“ zur Autobahn A3. Das Fernstraßen-Bundesamt äußerte „erhebliche Bedenken“ wegen Rotorblattabwurf-Gefahr. Die Behörde kam dennoch zu dem Schluss, dass Mindestabstände „nicht verlangt werden können“ – unter Verweis auf den Willen des Gesetzgebers zum „beschleunigten Ausbau“. Als Vorsorge: verkürzte Prüfintervalle. Was das bedeutet, haben wir gerade bei Mönchengladbach gesehen: Vollsperrung der A44.

Eine Region wird zur Windkraft-Industriezone

Der Windpark A3 Maischeid ist nur der Anfang einer beispiellosen Entwicklung im Kreis Neuwied. Derzeit laufen zwei weitere Genehmigungsverfahren für die Windparks Dierdorf Märkerwald und A3 Sessenhausen, bei denen die Einwände insbesondere der Naturschutz- und Wasserschutzbehörden nicht weniger kritisch ausfallen. Auch dort ist damit zu rechnen, dass schützenswerte Natur selbst in ausgewiesenen Schutzgebieten der Profitgier der Windbarone geopfert wird.

Ein weiterer Windpark ist für Kirchspiel Urbach mit 4 Anlagen geplant. Damit stehen im Raum Neuwied/Dierdorf entlang der A3 demnächst mehr als 30 Windkraftanlagen. Weitere 3 werden gerade in Ransbach-Baumbach auf der Haiderbachhöhe gebaut, für Helferskirchen sind 4 geplant.

Diese Entwicklung ist katastrophal: Eine ganze Region wird unter dem Deckmantel des vermeintlichen Klimaschutzes zur Windkraft-Industriezone umgebaut, während gewachsene Wälder, Lebensräume geschützter Arten und Naherholungsgebiete unwiederbringlich zerstört werden.

Fazit: Artenschutz ist zur Verhandlungsmasse geworden

Die Genehmigung des Windparks A3 Maischeid zeigt exemplarisch die neue Realität: Artenschutzrechtliche Verbote werden systematisch durch Ausnahmegenehmigungen ausgehebelt. Habitatzerstörung wird durch Geldzahlungen „kompensiert“. Sicherheitsbedenken werden durch Risikoberechnungen relativiert.

Die Biodiversitätskrise wird nicht gelöst, indem man sie durch die Klimakrise rechtfertigt. Doch genau das geschieht derzeit – systematisch, flächendeckend und mit politischem Segen. Die Windparks entlang der A3 werden ein industrielles Denkmal dieser fatalen Entwicklung sein.