Windpark Weitersburg/Vallendar

In unserer Nachbarkommune läuft der Prozeß zur Windenergieentwicklung bereits einige Jahre und soll hier übersichtlich nachvollzogen werden. Gab es 2015 noch ernsthafte Bedenken bzgl des Naturschutzes und Landschaftsbildes, wurden durch die Ampel Gesetzesänderungen vormals konfliktbehaftete und unattraktive Flächen nun zu Windenergiegebieten erklärt und an den schwedischen Konzern Vattenfall verpachtet.

  • 2014 begann die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald Flächen im Weitersburger Wald/Schauinsland für potentielle Windenergieanlagen zu sichten.
  • Damals sah die SPD Weitersburg sah den möglichen Bau von Windenergieanlagen kritisch und führte u.a. Argumente wie Zerstörung des Landschaftsbildes, mangelnde Windgeschwindigkeiten und den Schutz des Rotmilan Lebensraums im Meerbach- und Wüstenbachtal an: Kritik SPD Weitersburg
  • Am 30. November 2015 gab den Bürgern ganze 5 Tage Zeit, Anregungen oder Bedenken zu äußern!
  • Im Oktober 2020 war offenbar der Windparkentwickler UKA (UKA Gruppe) an der Gemeinde vorbei an Privateigentümer herangetreten (Ortsbürgermeister Weitersburg).
  • Im November 2021 haben der Bauausschuß, Hauptausschuss und Gemeinderat jeweils einstimmig FÜR ein die Durchführung eines ergebnisoffenes Verfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet gestimmt.

Quelle: https://www.blick-aktuell.de/Vallendar/Flaeche-fuer-Windenergie-in-Weitersburg-112035.html

  • Am 10.März 2022 werden die Ergebnisse im Rahmen einer Online Einwohnerversammlung Infoveranstaltung zum Thema „Windenergie in Weitersburg“ vorgestellt: Infoveranstaltung Windenergie Weitersburg
    • Präsentation der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH
      • Hinweis auf $78 Gemeindeordnung: Gemeindevermögen sei wirtschaftlich zu verwalten.
      • Hinweise zu Auswahlkriterien beim Aussuchen des Windparkbetreibers: Mindestpachten, Beteiligung, Bürgerstrom
    • Präsentation des Planungsbüros Faßbender Weber Ingenieure PartGmbB
      • Windenergeianlagen sind gemäß §35 Abs. 5 seit Änderung des BauGB 1997 privilegiert, also überall zulässig, wenn dem öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Bei der „Bürgerbeteiligung“ im Rahmen der Teilfortschreibung für den Teilbereich Windkraft im Jahr 2015 interessierte sich nur 1 Person für das Thema.
      • Die damalige Teilfortschreibung wurde nicht zu Ende geführt. Andernfalls wäre der Bau von Windkraftanlagen auf eine ausgewiesene Fläche konzentriert worden und restliche Flächen im Verbandsgemeindegebiet wären damit ausgeschlossen worden.
      • Das Verfahren zur Teilfortschreibung wurde 2017 eingestellt, weil ein neue Teilfortschreibung des LEP 4 in Kraft getreten ist. Dieser verschärfte die Regeln:
        • Siedlungsabstand 1000m (hellrot/hellorange)
        • Rahmenbereich Limes (pinke Linie, schraffierte Fläche)
        • Alter Laubholzbestand älter 120 Jahre (olivgrün)
        • Landschaftsschutzgebiet (grün)
        • Artenschutz: Rotmilanhorst
        • Mindestens 3 Anlagen auf einer Fläche: zu wenig und zu klein.

Das Planungsbüro Faßbender Weber Ingenieure PartGmbB zeigt in den folgenden Grafiken die Ausschlußgründe des Verfahrens 2017.

Quelle: https://weitersburg.de/index.php/aktuelles/490-wenn-die-energiewende-mit-windenergie-nach-weitersburg-kommt

Somit verblieb 2017 nur ein sehr kleiner Bereich (Grafik rechts in türkis) in der Waldfläche rechtsseitig der Autobahn A48 übrig, deren Windgeschwindigkeiten mit maximalen 6-6,2 m/s gerade so an die Schwelle der Attraktivität heranreichen. Im Jahr 2021 und 2022 wurden ausreichende Windgeschwindigkeiten von > 20 km/h nur an 10 Tagen im Jahr erreicht, eine Analyse dazu finden Sie hier: https://wir-fuer-hoehr-grenzhausen.de/analyse-des-landesentwicklungsprogramm-lep-iv/

Geänderte Sachlage durch Gesetze der Ampel

Durch die von der Ampel Koalition verabschiedeten Gesetze seit 2021 („Wind and Land Gesetz“, „Osterpaket“ etc.) wurden u.a. Siedlungsabstände verringert, Bau in Landschafts- und Naturparkzonen ermöglicht, Artenschutzprüfungen erleichert bzw. durch Einzahlung in einen Fonds vermeidbar gemacht.

Dies führte dazu, dass nun deutlich mehr und größere Flächen ausgewiesen und zwischenzeitlich an den Projektierer und Betreiber Vattenfall verpachtet wurden. Geplant werden zur Zeit insgesamt 12 Anlagen. Die nun ausgewiesenen Flächen (s. Grafik) berücksichtigen nicht vollständig die 2017 ermittelten Mindestabstände, liegen teils im vorigen Landschaftsschutzgebiet. Im wesentlichen aber ist man nun bereit, alte Laubwaldbestände mit dem Argument der Schädigung durch die trockenen Jahre zu opfern.

Und der Rotmilan?

Über den Grenzhäuser Wiesen sieht man die Milane immer wieder majestätisch kreisen, letztes Jahr mit Jungtier. Leider scheint dies weder den Befürwortern der Windkraft im Wald noch den Freiflächen Photovoltaik Unterstützern in unserer Gemeinde wichtig zu sein.

https://www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/rotmilan

https://www.deutschewildtierstiftung.de/naturschutz/windenergie-und-artenschutz

Quellen: Präsentation Planungsbüro Faßbender Weber Ingenieure PartGmbB und Vattenfall.