Unsere benachbarte Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach plant ebenfalls seit 2016 mehrere Windkraftanlagen auf der Haiderbachhöhe zwischen Ransbach-Baumbach und Wittgert zu errichten.

Da auch die Haiderbachhöhe eine Schwachwindzone ist, werden dort wie in Vallendar mit 166,6 m Nabenhöhe und 160m Rotordurchmesser sehr große Anlagen gebaut. Die Haiderbachhöhe gehört zwar zur Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, die für den Bau den Flächennutzungsplan im Vorfeld ändern mußte (Ausweisung der der Forstfläche als Sondergebiet für Windenergienutzung), aber die Grundstücke gehören zumindest teilweise den Landesforsten. Andernfalls wären die Landesforsten wohl kaum so intensiv am Antrag und Vergabeverfahren beteiligt gewesen.
Die Landesforsten als Grundstückseigner werden an den Pachteinnahmen mindestens beteiligt sein, wenn nicht sogar der größte Profiteur bei diesen Einnahmen sein.
In die Planung ging man zunächst mit 7 bis 10 Anlagen, genehmigt wurden im Jahr 2021 bislang 3. Allerdings können durch die Gesetzesänderungen unter der aktuellen Ampelregierung jederzeit im beschleunigten Genehmigungsverfahren weitere Anlagen nachgeschoben werden. Nach dem Motto der Salamitaktik werden erstmal 3 gebaut, istd er Aufschrei in der Bevölkerung erstmal verstummt, genehmigt man weitere 7 und ruckzuck ist ein Windpark mit den von Regierungsseite angestrebten 10 Anlagen entstanden.
Die Bevölkerung wird übergangen
Auf der Haiderbachhöhe gibt es mehrere Wasserschutzgebiete (Kernzonen grüne Areale, erweiterte Zone nach Rechtsverordnung rote Areale). Wie man erkennen kann, wurden die 3 bislang genehmigten Windenergieanlagen innerhalb der Trinkwasserschutzgebiete platziert. Ob dies negative Konsequenzen für die Wasserversorgung der Bevölkerung haben wird, wird sich wohl erst im Laufe der Zeit zeigen. Die Möglichkeit besteht jedenfalls, dass beim Bau bzw durch die massiven Fundamente der hohen Anlagen Grundwasserleiter gestört werden und Quellen/Brunnen anschließend nicht mehr ergiebig sind.
Der Widerstand der Bevölkerung, die sich aktiv auf den früher verpflichtenden öffentlichen Erörterungstermin vorbereitet hatte und dort argumentativ fair informieren und überzeugen wollte, mußte nun aufgrund der geänderten Ampelgesetzgebung nicht stattfinden und wurde durch die BayWa r.e. kurzfristig 2023 abgesagt.
Quellen: BayWa re. Projektseite.