Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stoppt Windräder Bau im Höhenkirchner Forst

Windpark Baustopp im Trinkwasserschutzgebiet durch Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
- Der „Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität“ (VLAB) hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Baustopp von drei 250 m hohen Windkraftanlagen im Höhenkirchner Forst erstritten. Die Anlagen waren genehmigt worden, weil das Gebiet als Vorrangszone für Windenergie ausgewiesen wurde.
- Die Kammer befand, dass das öffentliche Interesse am Trinkwasserschutz ebenso hoch sei, wie der Bau von Windkraftwerken.
- Die Klage der Gemeinde Ottobrunn gegen das Prestigeprojekt der bayerischen Staatsregierung ist noch nicht entschieden.
- Für das Projekt hätten mindestens 7000 Quadratmeter Wald gerodet werden müssen, sowie über 1000 LKW Fahrten mit teilweiser Betankung auf der Großbaustelle. Kontaminationen wären kaum vermeidbar.
- Eine große Gefahr für das Trinkwasser wäre auch vom Getriebeöl ausgegangen: Havarien sind nicht selten, eine konventionelle Anlage benötigt ca 500-800 Liter Öl, getriebelose Anlagen immer noch 100-200 Liter.
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof untersagte nun den Bau im Trinkwasserschutzgebiet.
Quelle: Tichys Einblick, 11. Juli 2024 Zum Artikel
Kiedrich: Bürgerentscheid gegen Windpark im Trinkwasserschutzgebiet

- Die Hessische Gemeinde Kiedrich hat gestern im Rahmen eines Bürgerentscheids den geplanten Windpark abgelehnt.
- Die Windenergieanlagen sollten im Wald errichtet werden, ein Pro-Argument waren die Pachteinnahmen.
- Eine fachliche Stellungnahme der Wasser + Boden GmbH hatte eine möglcihe Beeinträchtigung der Quellfassungen bestätigt.
- Sowohl der Verein „Pro Kulturlandschaft Rheingau“ als auch die CDU Fraktion sprachen sich gegen den Bau der Windenergieanlagen aus
- Von den Rheingau Gemeinden wurden in der Vergangenheit per Bürgerentscheid Windpark Planungen immer abgelehnt.
- Die einzige Ausnahme war zuletzt der Bürgerentscheid in Kiedrichs Nachbargemeinde Eltville, wo man sich mit knapper Mehrheit für einen Windpark Bau ausprach.
Ottobrunn: Klage gegen Bau von Windenergieanlagen im Trinkwasserschutzgebiet

- Die bayerische Gemeinde Ottobrunn klagt beim Münchner Oberverwaltungsgericht wegen der Genehmigung zum Bau von 3 Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst.
- Diese Anlagen sollen in und in der direkten Nähe von Wasserschutzzonen II und III gebaut werden.
- Grundlage der Klage: §3 Nr 2.5 der Musterwasserschutzverordnung des Bayerischen Landesamts für Umwelt. Diese verbietet die Aufstellung von Windkraftanlagen generell in den Zonen II und III eines Wasserschutzgebietes.
- Ottobrunn ist größter Abnehmer des im Forst geförderten Wassers durch die Nachbargemeinde Hohenbrunn, wurde aber in die Planungen nicht explizit einbezogen bzw angehört.
- Es wird befürchtet, dass die Fundamente sowie die Rodung der Flächen die Wasserversorgung von bis zu 30 000 Menschen gefährde.
- Die Süddeutsche Zeitung bezeichnet Ottobrunns Bürgermeister Loderer (CSU) in einem Kommentar als „radikalen Gegner der Energiewende“, die Begründung verschwindet hinter der Bezahlschranke. Aus den Presseartikeln geht dies hingegen nicht hervor: Dort fordert Loderer eine Abwägung und Prüfung der Standorte begründet mit dem nicht minder wichtigen Wasserschutz. Wasser könne nur schwer kompensiert werden.
Quelle: Merkur 06. Juni 2024


